Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Alexander Baumgartner am 22.02.2011 10:27
 


THEMA:  Doppelte Haushaltsführung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe eine Frage zur doppelten Haushaltsführung.

Darüber erfahren habe ich durch den Folder "Steuer sparen 2011" von der Arbeiterkammer.

Dort sind Gründe beschrieben die einem das Verlegen des Familienwohnsitzes unzumutbar machen und damit das geltend machen der Kosten der doppelten Haushaltsführung ermöglichen.

Dazu steht jedoch noch folgender Satz:

Liegen obige Voraussetzungen jedoch nicht vor, können die Kosten für eine beruflich veranlasste Gründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend geltend gemacht werden. Für Alleinstehende wird ein Zeitraum von sechs Monaten anerkannt.

Bei mir ist dies der Fall! Es sind nur 35km einfache Strecke jedoch zum Teil über eine Stunde Fahrzeit (durch Stau) und ich muss oft sehr flexibel sein und plötzlich im Büro.

Ein Mitarbeiter des Finanzamtes hat gemeint das dies nicht richtig ist und die doppelte Haushaltsführung nur bei der Entfernung von 120km geltend gemacht werden kann!

Welche Aussage stimmt?

Herzlichen Dank im voraus!

Freundliche Grüße

Alexander Baumgartner

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 28.02.2011 20:18
 


THEMA:  Doppelte Haushaltsführung

Der Wert von 120 km für die doppelte Haushaltsführung findet sich in den Lohnsteuer-Richtlinien. Bei 100 km Entfernung würde ich probieren, sie als Werbungskosten geltend zu machen, bei 35 km sehe ich wenig Chancen. Es mit einer guten Begründung versuchen, kann man natürlich immer.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.15 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.