Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe eine Frage zur doppelten Haushaltsführung.
Darüber erfahren habe ich durch den Folder "Steuer sparen 2011" von der Arbeiterkammer.
Dort sind Gründe beschrieben die einem das Verlegen des Familienwohnsitzes unzumutbar machen und damit das geltend machen der Kosten der doppelten Haushaltsführung ermöglichen.
Dazu steht jedoch noch folgender Satz:
Liegen obige Voraussetzungen jedoch nicht vor, können die Kosten für eine beruflich veranlasste Gründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend geltend gemacht werden. Für Alleinstehende wird ein Zeitraum von sechs Monaten anerkannt.
Bei mir ist dies der Fall! Es sind nur 35km einfache Strecke jedoch zum Teil über eine Stunde Fahrzeit (durch Stau) und ich muss oft sehr flexibel sein und plötzlich im Büro.
Ein Mitarbeiter des Finanzamtes hat gemeint das dies nicht richtig ist und die doppelte Haushaltsführung nur bei der Entfernung von 120km geltend gemacht werden kann!
Welche Aussage stimmt?
Herzlichen Dank im voraus!
Freundliche Grüße
Alexander Baumgartner |