Muss bei einer V+V, die ausserbetriebliche EK aus V+V abwirft (=Überschussrechnung), bei der Einstellung der Tätigkeit auf eine Gewinnermittlung gemäß § 4 (1) EStG umgestiegen werden?
Danke für die Anworten!
Verfasst von:
Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am
28.02.2011 20:36
Der Übergang auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs.1 EStG ist ein notwendiger Schritt bei der Ermittlung des Aufgabeergebnisses bei betrieblichen Einkünften. Bei Vermietung und Verpachtung ist das nicht notwendig bzw. möglich.