Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin selbständig, und führe eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung. Ich würde gerne wissen, ob ich folgende Ausgaben als Betriebsausgaben betrachten kann.
- Verzugszinsen, Mahnung und Exekutionskosten - ich habe Sozialversicherungsbeiträge nach Zahlungstermin bezahlt;
- Telefonspesen (das Sprechgebühr und Grundgebühr) – ich nutze es privat und betrieblich. Wie kann ich die Kosten aufteilen, sollte ich vom Sprechauszug separat privat Gespräche zusammenfassen und separat betriebliche Gespräche. Und was mit Grundgebühr.
- Internetaufwendungen – wie kann ich private und betriebliche Nutzung schätzen.
- Bankkosten für Kontoführung – ich habe das Firmenkonto, aber manchmal führe ich private Überweisung (Miete, Strom Gas) aus. Wie kann ich die Kosten aufteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Anna |