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Verfasst von: Anna am 25.02.2011 16:12
 


THEMA:  Betriebsausgaben

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin selbständig, und führe eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung. Ich würde gerne wissen, ob ich folgende Ausgaben als Betriebsausgaben betrachten kann.

  1. Verzugszinsen, Mahnung und Exekutionskosten - ich habe Sozialversicherungsbeiträge nach Zahlungstermin bezahlt;
  2. Telefonspesen (das Sprechgebühr und Grundgebühr) – ich nutze es privat und betrieblich. Wie kann ich die Kosten aufteilen, sollte ich vom Sprechauszug separat privat Gespräche zusammenfassen und separat betriebliche Gespräche. Und was mit Grundgebühr.
  3. Internetaufwendungen – wie kann ich private und betriebliche Nutzung schätzen.
  4. Bankkosten für Kontoführung – ich habe das Firmenkonto, aber manchmal führe ich private Überweisung (Miete, Strom Gas) aus. Wie kann ich die Kosten aufteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Anna

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 28.02.2011 20:45
 


THEMA:  Betriebsausgaben

Verzugszinsen für Betriebsausgaben sind ebenfalls Betriebsausgaben. Die Ermittlung eines Privatanteils Ihrer Telefon- und Internetkosten erfolgt durch Schätzung, wobei ein Wert zwischen 10% und 40% realistisch sein wird. Als Anhaltspunkt kann man sich für einen Monat einen Gesprächsnachweis ausdrucken bzw. senden lassen und für einen Monat eine Summe der privaten und der betrieblichen Gespräche ermitteln. Auch beim Bankkonto wird ein Wert von 80% betrieblich und 20% privat plausibel sein.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

Verfasst von: Anna am 01.03.2011 15:12
 


THEMA:  Betriebsausgaben

Frau Sabine,

Ich bedanke mich bei Ihnen für die Hilfe.

Mahnungen und Exekutionskosten sind ebenfalls Betriebsausgaben???

Mit freundlichen Grüßen

Anna

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