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Verfasst von: Angelika am 03.03.2011 01:06
 


THEMA:  Abzugsteuer gem. § 99 - falsch berechnet

Hallo!

Mit ist was schreckliches passiert. Im letzten Jahr habe ich eine Abzugsteuer gem. § 99 - beschränkt Einkommensteuerpflichtiger falsch berechnet. Brutto vereinbart war ein Honorar in der Höhe von € 2200,-. Nach Erhalt der Rechnung habe ich die 2200,- geteilt durch 6 (20%) = 366,67 errechnet und als Abzugsteuer abgeführt und dem Kunden 1833,66 überwiesen. In der Mitteilung an das FA den Betrag 1833,66 als steuerpflichtigen Betrag eingefügt. Von A-Z alles total falsch gelaufen und heute eher zufällig darüber gestolpert und gedacht, das kann nicht stimmen. Richtig wäre hier gewesen die 2200,- anzugeben und die richtige Abzugsteuer von 440,- an das FA abzuführen. Dem Kunden hätte somit nur ein Betrag in der Höhe von 1760,- gebührt.

Ich weiss nun echt nicht wie vorgehen soll, damit ich das richtig stellen kann. Das an den Kunden zu viel überwiesene Geld ist wohl weg und gegenüber dem FA am besten gleich alle Sachen packen und einen Termin vereinbaren?

Ich könnte mich sowas von...

Freundlichst

Angelika.

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 03.03.2011 16:20
 


THEMA:  Abzugsteuer gem. § 99 - falsch berechnet

Liebe Frau Angelika,

ich würde Ihnen empfehlen schon auch mit dem Kunden Kontakt auf zu nehmen, da es letztlich die Steuer ist, die durch den Kunden zu leisten ist, und er damit auch Steuerschuldner ist, wenngleich Sie die Abwicklungsverpflichtung haben.

Jedenfalls müssen die die Richtigstellung umgehend an das Finanzamt melden. Sollte der Kunde, weil er vielleicht auch noch andere Einkünfte in Österreich hat, eine Veranlagung gemacht haben, dann wäre das Problem für Sie wohl erledigt.

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA
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