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Verfasst von: Bettina Csillag am 03.03.2011 09:43
 


THEMA:  Abschreibung VZ-Depot für Leasingauto

Hallo Zusammen, folgendes Anliegen: mein Lebensgefährte betreibt ein Einzelunternehmen und führt lediglich einen Einnahmen/Ausgaben Rechnung. Nun sind wir gerade dabei einen Neuwagen anzuschaffen. Variante Restwertleasing mit VZ-Depot (so steht das im Angebot der Autohändlers). Die Leasingrate kann ja zu einem gewissen Teil in monatlich als Ausgabe geltend gemacht werden. Wie wird nun die Sache mit der Anzahlung gehandhabt? Sein Steuerberater sagt, dass man diese gar nicht mit in die Abrechnung nehmen kann. Der Steuerberater meines Arbeitgebers jedoch sagt, dass mann die Anzahlung auf die Laufzeit aufteilen kann und den entsprechenden jährlich als Ausgabe geltend machen kann. Was ist nun tatsächlich richtig? Bitte um Info! Besten Dank!

Verfasst von: Franz W. Bernhardt am 03.03.2011 12:51
 


THEMA:  Abschreibung VZ-Depot für Leasingauto

Zuerst ist zu klären, ob es ein auf die Laufzeit des Vertrages fixes Depot ist oder ein über die Laufzeit des Vertrages "abreifendes" Depot.

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 03.03.2011 16:33
 


THEMA:  Abschreibung VZ-Depot für Leasingauto

Liebe Frau Csillag,

AAAALSOOO: Wenn Ihr Mann Einnahmen-Ausgabenrechner ist, dann ist es dennoch so, dass vom Auto maximal so viel steuerlich als Ausgabe angesetzt werden kann, wie andernfalls Abschreibung gewesen wäre. Also bei einem PKW sind die Anschaffungskosten zu 8teln, bei einem Fiskal-LKW/-Bus könnte man 5teln.

Wenn Sie eine geringer Leasingrate als diesen Wert zahlen (was ich jetzt einmal nicht annehmen würde) dann ist nur der Leasingwert ab zu setzen.

Wenn es sich um ein echtes Mietgeschäft handelt - was ich auch nicht annehme - dann wären die vollen Kosten abzugsfähig, was ich aber auch nciht annehme.

Wenn Sie eine Deptozahlung leisten, dann müssten Sie darauf achten, ob es sich um eine Mietvorauszahlung handelt, die monatlich gegen den Leasingbnetrag gegengerechnet wird oder ob es sich um eine Art Kaution auf den Endbetrag handelt, der dann mit dem Restwert gegengerechnet wird.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at
www.payroll.co.at

Verfasst von: Christian H. am 13.04.2012 13:09
 


THEMA:  Abschreibung VZ-Depot für Leasingauto

In meinem Fall ist es eine Mietvariante mit Mietvorauszahlung eines Fiskal-LKW der nur beruflich genutzt wird. bin auch E-/A-Rechner. Erstzulassung 1/2010 - Ich habe ihn dann als Vorführwagen im Mai 2010 bekommen. Ich habe eine relativ hohe Anzahlung (Mietvorauszahlung) gemacht. Muss/darf ich die nun aufteilen, und wenn ja auf wieviele Jahre, oder kann/muss ich sie komplett 2010 als Ausgabe berücksichtigen. Ich schreibe deswegen muss/darf bzw. kann/muss, weil mein voraussichtlicher Gewinn 2011 und 2012 höher ist als 2010 und daher das aufteilen der Ausgabe auf die Jahre sogar günstiger käme, als alles 2010 auszugeben.itunes

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