Liebe Frau Csillag,
AAAALSOOO: Wenn Ihr Mann Einnahmen-Ausgabenrechner ist, dann ist es dennoch so, dass vom Auto maximal so viel steuerlich als Ausgabe angesetzt werden kann, wie andernfalls Abschreibung gewesen wäre. Also bei einem PKW sind die Anschaffungskosten zu 8teln, bei einem Fiskal-LKW/-Bus könnte man 5teln.
Wenn Sie eine geringer Leasingrate als diesen Wert zahlen (was ich jetzt einmal nicht annehmen würde) dann ist nur der Leasingwert ab zu setzen.
Wenn es sich um ein echtes Mietgeschäft handelt - was ich auch nicht annehme - dann wären die vollen Kosten abzugsfähig, was ich aber auch nciht annehme.
Wenn Sie eine Deptozahlung leisten, dann müssten Sie darauf achten, ob es sich um eine Mietvorauszahlung handelt, die monatlich gegen den Leasingbnetrag gegengerechnet wird oder ob es sich um eine Art Kaution auf den Endbetrag handelt, der dann mit dem Restwert gegengerechnet wird.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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