Liebe(r)Foxromeomike,
Wenn die Leistung für fremdes Unternehmen (wovon ich jetzt ausgehe) und auf fremde Rechnung (was nicht ersichtlich ist) gegangen ist, dann stellen Sie nur einen "Verrechnungsbeleg" aus, und verrechnen keine Mehrwertsteuer.
War die Rechnung auf Sie und Sie haben eine Weiterverrechnung im Zuge einer Leistung vereinbart, dann ist die Umsatzsteuer an zu wenden, die auf die Hauptleistung auch an zu wenden ist.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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