Lieber Herr Werner,
Nun - ich zweifle schon ein wenig daran, dass beide Autos Ihnen beiden je zu 50 % gehören. letztlich steht im Typenschein und Zulassungsschein üblicherweise nur eine Person?!
Und bei Ihrer Beschreibung würde ich doch befürchten, dass, wenn der Fahrzeugwechsel und die Verteilung nicht gut durch sachliche Argumente plausible dargestellt werden kann, eine missbräuchliche Gestaltung an zu nehmens ein wird, un ein Fahrzeug in den Betrieb wandert.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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