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Verfasst von: Daniel Wilson am 07.03.2011 01:08
 


THEMA:  Honorarnote als DJ

Hallo!

 

Wollte mal fragen, wie ich eine Honorarnote genau ausstellen darf als DJ. Ich übe den Job als DJ im Jahr nur gelegentlich aus und erziele dabei nur geringe Einkünfte. Aber letztens war ich wo spielen und da sagte man mir, ich muss vermerken das ich nicht Umsatzsteuerpflichtig bin, da ich ja kein Kleinunternehmer bin. Schreibe ich da jetzt den Betrag, den ich ja immer bar erhalte, als brutto oder netto auf die Rechnung bzw. welchen Satz muss ich schreiben auf die Honorarnote, das die anderen wissen das ich nicht Umsatzsteuerpflichtig bin. Danke im voraus

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 07.03.2011 06:41
 


THEMA:  Honorarnote als DJ

Wer unter 30.000 Euro Umsatz im Jahr hat, ist Kleinunternehmer. Die Rechnung wird ohne Steuer ausgestellt mit dem Hinweis "steuerfrei gemäß § 6 Abs.1 Z.27 UStG".

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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