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Verfasst von: petrapeter am 07.03.2011 08:30
 


THEMA:  Kirchenbeitrag

Wenn der Kirchenbeitrag für 2010 erst 2011 beglichen wurde, kann dieser Betrag für die Arbeitnehmerveranlagung 2010 geltend gemacht werden ?

Verfasst von: andreasdf am 08.03.2011 14:59
 


THEMA:  Kirchenbeitrag

eigentlich nicht

Verfasst von: Beate am 09.05.2011 13:48
 


THEMA:  Kirchenbeitrag

Es gilt das Zufluss - Abflussprinzip. Das heißt, es können nur die Kosten geltend gemacht werden, die in dem Veranlagungsjahr auch bezahlt wurden.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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