Wenn der Kirchenbeitrag für 2010 erst 2011 beglichen wurde, kann dieser Betrag für die Arbeitnehmerveranlagung 2010 geltend gemacht werden ?
eigentlich nicht
Es gilt das Zufluss - Abflussprinzip. Das heißt, es können nur die Kosten geltend gemacht werden, die in dem Veranlagungsjahr auch bezahlt wurden.