Es stimmt, dass bei Betriebsgründung im Formulat Verf24 das Einkommen im Eröffnungsjahr und das Einkommen des Folgejahres anzugeben sind. Da dies aber oft sehr schwierig einzuschätzen ist, sollte man unbedingt während des laufenden Jahres immer wieder überprüfen ob man vielleicht nicht doch über den angegebenen gewinn kommt. Falls der Gewinn höher sein sollte, als dieser vorerst eingeschätzt wurde, kann natürlich ein Antrag beim Finanzamt eingereicht werden, dass die Vorauszahlung erhöht werden soll.
Dieser Antrag ist ganz einfach über FinanzOnline zu stellen. Wenige darauf erhält man dann einen neuen Vorauszahlungsbescheid. Aber ACHTUNG: Dies ist nur bis zum 30.09. möglich, danach wird im Normalfall die VZ nicht mehr erhöht. Es gibt dann noch die Möglichkeit einfach eine Zahlung an das Finanzamt zu leisten (Auf dem ZAhlschein sollte unbedingt E 01-12/2010 stehen). Außerdem ist zu beachten, dass Steuerberater meistens erst ab Oktober die Steuererklärungen übermitteln und ab diesem Zeitpunkt Anspruchszinsen vom Finanzamt verrechnet werden, falls zu wenig Steuern vroausbezahlt wurden (ca. 4%). Aus diesem Grund ist es wichtig laufen zu seinen vorläufigen Gewinn zu prüfen, damit unangeneheme Nachzahlungen vermieden werden können.
Sollte der EST Bescheid für das Kalenderjahr 2010 erst anfang 2012 erstellt werden, ist es richtig, dass die Vroauszahlung und die Nachzahlung bezahlt werden müssen. Falls dies mit einer erheblichen Härte für den Steuerpflichtigen verbunden ist, kann mit dem Finanzamt eine RAtenzahlung oder eine Studndung vereibart werden. (ACHTUNG es fallen bei ZAhlungserleichterungen ebenfalls Zinsen an). |