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Verfasst von: michaela am 07.03.2011 13:24
 


THEMA:  ESt-Vorauszahlung bei Neugründung

Hallo,

ich hätte da eine Frage zur ESt: Ich mache für meinen Partner die Einnahmen/Ausgabenrechnung (er hat sich 2010 selbstständig gemacht) und der Jahresabschluss 2010 samt Einkommenssteuererklärung wird unser Steuerberater im Sommer 2011 durchführen. Also zahlt mein Partner momentan eben noch keine ESt. Gibt es die Möglichkeit, jetzt schon vorab eine ESt-Vorauszahlung mit dem Finanzamt auszumachen, denn wenn ich nicht irre, dann ist ja nach der Festsetzung für die ESt 2010 auch die Vorauszahlung für 2011 fällig, d.h. die Nachzahlungen sind zu zahlen und auch die Vorauszahlungen sind zu leisten. Und wenn er jetzt zb. im August 2011 festgesetzt wird, wie erfolgt dann die ganze Nachzahlung?? Auf einmal, lt. Bescheid 2010??? In Teilen???

Danke für die Info, eine ratlose Helferin

 

 

Verfasst von: Thomas am 08.03.2011 14:24
 


THEMA:  ESt-Vorauszahlung bei Neugründung

hallo,

 

ich bin kein steuerberater, aber kann dir so vie sagen:

 

wenn du ein gewerbe eröffnest bekommst du vom finanzamt einen fragebogen zugeschickt, wo du den vorraussichtlichten umsatz und gewinn für das aktuelle und das nächste jahr eintragen musst = wenn du im aktuelle jahr mehr als 11.000 euro gewinn einträgst must je nach dem du darüber liegst einkommenssteuer vorauszahlen. abei ein onlinerechner wieviel GSVA + steuer du bei welchen gewinn zahlen musst:

http://www.m2m.at/fofos/svest/form2009.php

 

mfg tszr

Verfasst von: Sandra am 06.05.2011 16:00
 


THEMA:  ESt-Vorauszahlung bei Neugründung

Es stimmt, dass bei Betriebsgründung im Formulat Verf24 das Einkommen im Eröffnungsjahr und das Einkommen des Folgejahres anzugeben sind. Da dies aber oft sehr schwierig einzuschätzen ist, sollte  man unbedingt während des laufenden Jahres immer wieder überprüfen ob man vielleicht nicht doch über den angegebenen gewinn kommt. Falls der Gewinn höher sein sollte, als dieser vorerst eingeschätzt wurde, kann natürlich ein Antrag beim Finanzamt eingereicht werden, dass die Vorauszahlung erhöht werden soll.

Dieser Antrag ist ganz einfach über FinanzOnline zu stellen. Wenige darauf erhält man dann einen neuen Vorauszahlungsbescheid. Aber ACHTUNG: Dies ist nur bis zum 30.09. möglich, danach wird im Normalfall die VZ nicht mehr erhöht. Es gibt dann noch die Möglichkeit einfach eine Zahlung an das Finanzamt zu leisten (Auf dem ZAhlschein sollte unbedingt E 01-12/2010 stehen). Außerdem ist zu beachten, dass Steuerberater meistens erst ab Oktober die Steuererklärungen übermitteln und ab diesem Zeitpunkt Anspruchszinsen vom Finanzamt verrechnet werden, falls zu wenig Steuern vroausbezahlt wurden (ca. 4%). Aus diesem Grund ist es wichtig laufen zu seinen vorläufigen Gewinn zu prüfen, damit unangeneheme Nachzahlungen vermieden werden können.

Sollte der EST Bescheid für das Kalenderjahr 2010 erst anfang 2012 erstellt werden, ist es richtig, dass die Vroauszahlung und die Nachzahlung bezahlt werden müssen. Falls dies mit einer erheblichen Härte für den Steuerpflichtigen verbunden ist, kann mit dem Finanzamt eine RAtenzahlung oder eine Studndung vereibart werden. (ACHTUNG es fallen bei ZAhlungserleichterungen ebenfalls Zinsen an).

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