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Verfasst von: bruno am 07.03.2011 14:38
 


THEMA:  GSV-Pflicht handelsrechtl. GF

Guten Tag.

Eine GmbH mit Gewerbeschein hat einen 100% handelsrecht. GF-Gesellschafter. Er bezieht aus der GmbH weder GF-Bezüge noch gibt es eine Gewinnausschüttung, da er nebenbei ein Dienstverhältnis hat, wo er voll ASVG-pflichtversichert ist.

Wie kommt man nun aus der Pflicht-GSV heraus?

Danke für die Antworten!

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 10.03.2011 15:50
 


THEMA:  GSV-Pflicht handelsrechtl. GF

Lieber Herr Bruno,

Wenn der GmbH Geschäftsführer aus selbständiger Tätigkeit gar keine Einkünfte hat, dann fällt er überhaupt nicht unter das GSVG. Der Gewerbeschein lautet auf die GmbH, nicht auf die Person, die Person ist nur der Gewerbeträger - wenn der gleichzeitig Gesellschafter mehrheitlich und Geschäftsfüher ist, dann ist eine 20-Stunden-Anstellung nicht erforderlich und der Gewerbeschein gilt dennoch für die GmbH. Es ist aber keine SV-Pflciht gegeben, mangels Einkünften.

Stellen Sie bitte einen Antrag an die GSVG als "Befreigung auf Grund der Geringfügigkeit" und dann fällt nur die Unfallversicherung an.

 

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.03.2011 16:07
 


THEMA:  GSV-Pflicht handelsrechtl. GF

Ich habe hier eine andere Information:

Wenn man GF einer GmbH und beteiligt ist und die GmbH einen Gewerbeschein hat, dann ist man in der GSVG pflichtversichert, auch wenn man kein Einkommen aus der GMBH bezieht.

Verfasst von: bruno am 11.03.2011 21:29
 


THEMA:  GSV-Pflicht handelsrechtl. GF

hallo

ich bin eben auch verwirrt...ich habe auch die Auskunft bekommen, dass in dem Fall, dass die GmbH den Gewerbeschein "besitzt" und der Gesellschafter-GF zu 100% beteleitgt ist, immer GSV-Versicherung vorliegt.

 

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