Lieber Herr Alex.
Der Mitarbeiter kostet dem Betrieb wie folgt:
Arbzeitszeit 52 Wochen Urlaub 5 Wochen Krankenstand durchschn. 2 Wochen Feiertag und Pflegeurlaug 2 Wochen
Somit ist im Verhältnis zwischen geleisteter und bezahlter Arbeitszeit schon ein Aufschlag von 17 % gegeben.
Lohn 100 % Sonderzahlungen 16,67 % = Brutto 116.67%
Davon Lohnnebenkosten Sozialversicherung 32 % DZ 4,5 % DZ 0,4 % Kommunalsteuer 3 % ergibt im Gesamten schon einen Aufschlag von 63,69% (unter Berücksichtigung der Sonderzahlungen)
Nun bekommt er aber dafür nicht 100 % der Leistung, sondern eben um die obigen Zeiten weniger. Wenn das also auf die Leistungszeit umgelegt wird, dann ergibt sich ein Aufschlag auf die gearbeitet Zeit von eben diesen besagten 100 %
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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