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Verfasst von: Tanja am 07.03.2011 18:54
 


THEMA:  ausbildungskosten und steuererklärung

Ich habe letztes Jahr eine Fortbildung gemacht (in D). Ich möchte die Fortbildungskosten und die Anfahrtskosten in die Einkommenssteuererklärung nehmen - jedoch erst für 2011 oder später, da ich 2010 so wenig verdient habe, dass ich keine Einkommenssteuer zahlen muss.

Meine Frage ist nun: Geht das, und wenn ja wie viele Jahre später könnte ich diese Kosten in die Erklärung mit reinnehmen?

Verfasst von: Claudia Beil am 08.03.2011 11:04
 


THEMA:  RE: ausbildungskosten und steuererklärung
Soweit ich weiß gibtes die Regelung der Negativsteuer, die in das nächste Jahr mitgenommen werden kann.
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 10.03.2011 16:05
 


THEMA:  ausbildungskosten und steuererklärung

Liebe Frau Tanja,

Wenn Sie die Kosten 2010 bezahlt haben, dann können Sie diese auch nur in diesem Jahr geltend machen. Mir wurde nicht ganz klar ersichtlich, ob Sie in Deutschland sind oder nur die Ausbildung dort gemacht haben.

Die Grundausbildung ist im übrigen auch nicht steuerlich geltend zumachen, nur die Weiterbildugnen oder Ausbildungen im zweiten oder erweiterten Berufsweg.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Verfasst von: Tanja am 16.03.2011 11:19
 


THEMA:  ausbildungskosten und steuererklärung

Der Kurs war in Deutschland, ich bin nur für den Kurs für einen Monat dort hin gefahren, ich wohne und arbeite in Österreich. Ich würde es auch eher als eine Weiterbildung ansehen, dauerte der Kurs auch nur einen Monat.

Aber wenn ich die Kosten nur für 2010 geltend machen kann, dann ist es eh schon zu spät...

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