Verfasst von:
dietmar am
08.03.2011 00:12
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THEMA: UMRECHNUNGZUSCHLAG - Progressionsvorbehalt |
Sehr geehrte Forumsnutzer!
Ich bin der Meinung, dass dieser ganze Progressionsvorbehalt rechtswidrig ist. Man bezahlt Lohnsteuer, damit man arbeitslosenversichert ist. Wenn man dann unwillig in den Genuss dieser Versicherungsleistung gekommen ist, bekommt man diese vom Nettolohn/-gehalt ausbezahlt, weil man hierfür schon steuer bezahlt hat. Am Anfang des Jahres reißt man die Augen auf, weil man bei einem effektiven Einkommen von knapp 5.000 EUR, durch einen UMRECHNUNGSZUSCHLAG (für die Berechnung des Durchschnittssteuersatzes) auf einmal knapp 19.000 EUR verdient. Selbst wenn ich alles zusammenrechne was so im FA online steht komme ich nicht mal auf 14000 EUR! Ich bekomme ledeglich 200 EUR zurück von 1000 EUR einbehaltener Steuer.
Daher meine Frage an alle LeserInnen, ist dieser Umrechnungszuschlag im Gesetzestext ebenfalls verankert bzw. hat schon jemals jemand eine Klage dagegen erwogen? Wie hoch wären die Chancen auf Erfolg?
Herzlichen Dank für zahlreiche Antworten!
LG
Dietmar |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
10.03.2011 16:07
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THEMA: UMRECHNUNGZUSCHLAG - Progressionsvorbehalt |
Lieber Herr Dietmar,
Der Umrechnungszuschlag dient nur dazu, dass die Progression durch die Zeit in der Sie arbeitlos waren nicht sinkt.
Andernfalls würden Sie ja doppelten Bezug für die Arbeitslosigkeit bekommen:
- einmals als Arbeitslosengeld, das so und so schon steuerfrei ist
- und ein zweites mal, weil - aufgrund der steuerfreien Auszahlung - die Progression sinken würde, von dem ,w as Sie verdient haben.
Es ist also ein doch faires System, wenngleich ich gut nachvollziehen kann, das man in harten Zeiten, in denen man dieese Sozialleistung in Anspruch nehmen muss, so und so jeden Euro gut gebrauchen kann.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at |
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Verfasst von:
Daniela am
12.02.2012 17:40
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THEMA: UMRECHNUNGZUSCHLAG - Progressionsvorbehalt |
Ich kann mich nur der Meinung des Herrn Dietmar anschließen. Auch ich fiel aus allen Wolken. Das System erscheint mir keineswegs fair. Denn hätte ich das Nettoeinkommen im Rest des Jahres erzielt, das mir durch den Umrechnungszuschlag unterstellt wird, dann hätte ich gar keine Arbeitslosenunterstützung in Anspruch genommen! Der Wille und die Motivation sich selbständig zu machen, wird einem dadurch noch weiter vermiest. Von den Hürden der Sozialversicherung reden wir da noch gar nicht. Auf den Gipfel getrieben wird das Ganze dadurch, dass die Vorberechnung online zunächst ein Guthaben ergibt und man lt. tatsächlichem Bescheid dann zur Kasse gebeten wird. Der Umrechnungszuschlag wird bei der Vorberechnung gar nicht berücksichtigt...Mag sein, dass es im Gesetz so steht, aber nicht alles was Recht ist, ist auch gerecht. Leider.
LG
Daniela |
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