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Verfasst von: Ilona am 08.03.2011 11:13
 


THEMA:  Mehrfach geringfügig beschäftigt

Guten Tag!

Ich war im letzten Jahr neben meinem Studium mehrfach gleichzeitig geringfügig beschäftigt, von Jänner bis April neben einer Teilzeitbeschäftigung auf der Uni, bei der mein Gehalt versteuert wurde. Ich habe insgesamt € 10.500 verdient.

Muss ich in diesem Fall nur die Arbeitnehmerveranlagung ausfüllen?

Von Mai bis Dezember habe ich mich im Zuge einer geringfügigen Beschäftigung selbstversichert (Monatsbeitrag ca. € 51). Ich habe von der BVA eine Bestätigung zur Vorlage beim Finanzamt erhalten, dass ich im Jahr 2010 Versicherungsbeiträge von € 208,84 bezahlt habe. Wo lege ich diese Bestätigung vor, bzw. wo trage ich sie in der Arbeitnehmerveranlagung ein?

Vielen Dank im Vorhinein!

Mit freundlichen Grüßen, Ilona

Verfasst von: SK am 09.03.2011 13:23
 


THEMA:  Mehrfach geringfügig beschäftigt
Die ANV "genügt". Die bez. Versicherungen sind abzugsfaehig bei der ANV. Es gibt hierfür ein eigenes Pflichtfeld
Verfasst von: Ilona am 10.03.2011 09:56
 


THEMA:  Mehrfach geringfügig beschäftigt

Vielen Dank für die rasche Antwort!

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