Verfasst von:
Kathrin am
08.03.2011 15:49
|
|
THEMA: Arbeit auf Honorarbasis |
Ich hoffe, es kann mir wer helfen ......
Ich bin dzt. nach Ende der Karenzzeit arbeitslos und habe die Möglichkeit ab Herbst auf Honorarbasis zu arbeiten und dazu viele Fragen:
1./ Wieviel darf ich steuerfrei verdienen ? Wird dann das Kinderbetreuungsgeld + Arbeitslosengelt + Honorar zusammengezählt um eine Basis zu bekommen.
2./ Wo bin ich versichert ? Wenn ich jetzt z.B. ab 2012 nur so wenig verdient habe, daß ich keine Steuern bezahlen muß, bin ich dann bei meinem Mann mitversichert ?
Vielleicht kann mir mal wer auf diese beiden Fragen eine Antwort geben. Dann kann ich einen Schritt weiter überlegen.
Danke ! |
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
10.03.2011 16:13
|
|
THEMA: Arbeit auf Honorarbasis |
Liebe Frau Kathrin,
Kinderbetreuungs, und Arbeitslosengeld sind steuerfrei. Es wird daher nur Ihr Verdienst (in dem Fall aus Selbständigkeit würde ich annehmen) herangezogen. Allerdings, wenn Sie Arbeitslostengeld bezogen haben, dann müssen Sie einerseits dem AMS Bescheid geben und sich dort abmelden, andererseits wird dann die Progresseion für die Versteuerung des Honorars etwas höher sein, da das jahr in der Bemessung um die Arbeitslosenzeit "verkürzt" wird.
Sie müssen sich - wenn Sie selbständig sind - jedenfalls bei der sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft anmelden (vermutlich brauchen Sie auch einen gewerbeschein, bitte fragen Sie das auf Ihrer Bezirksstelle der Wirtschaftskammer nach). Dort können Sie, wenn der Gewinn geringer als EUr 4.300,-- im Jahr sein wird, einen Antrag auf Befreiung wegen Geringfügigkeit stellen, danns ind Sie wieder bei Ihrem Mann mitversichert oder eben über das Kinderbetreuungsgeld. Wenn Sie darüber sind, dann ist von der montlichen Mindestbemessung (knappe EUR 600,--) 25.7 % SV zu zahlen.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at |
|
|
Verfasst von:
Mag.Monika FUhs am
13.04.2012 16:15
|
|
THEMA: RE: Arbeit auf Honorarbasis |
Sehr geehrte Frau Weiß
Ich bitte um eine kurze Antwort zu folgender Frage:
Ich bin selbständig als Psychologin und habe kürzlich eine
Studentin aufgenommen, die als Praxishilfe Schreibarbeiten ev.geringfügig
übernehmen wollte (ca. 50 % in Heimarbeit).
Wir haben vereinbart, vorerst ( 1 Monat ) auf Probe auf
Werkvertragsbasis zu arbeiten. Meinen Steuerberater habe ich davon in Kenntnis
gesetzt und ihm mitgeteilt, das gegen Ende des Monats wie immer eine Abrechnung
erfolgt.
Nun, da das nicht geklappt hat und die Arbeit nicht zu
meiner Zufriedenheit erfüllt wurde, habe ich das Arbeitsverhältnis nicht
weitergeführt. Die Dame ist nun zur Arbeiterkammer marschiert und hat
behauptet, ich hätte Sie anmelden müssen und will nun die Beträge die SIE
aufgezeichnet hat, die aber nicht konform gehen mit meinen, einklagen.
Wie soll ich hier am besten verfahren?
Mfg
M.Fuhs |
|
|
|