Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Ralf Siebert - smart-ebusiness.net am 09.03.2011 19:41
 


THEMA:  Private Entnahmen + Leistungen in der Vorgründungsphase

Guten Abend,ich sitze im Moment an meiner E/A-Rechnung und habe da einges zu tun. Da haben sich bei mir zwei Fragen (vielleicht auch drei) aufgetan, die ich gerne in die Runde werfen will:

1. Ich habe meine EPU 2010 gegründet allerdings seit August 2009 an der Grünudng der gleichen gearbeitet. Dabei sind nicht unerheblich Vorlaufkosten angefallen. Können diese Kosten im neu gegründeten Unternehmen geltend gemacht werden? Und wenn ja, wie? Oder "verkaufe" ich als Privatperson an mein Unternehmen, das ja eigentlich ich bin, die angeschaften Geräte bzw. erbrachten Leistungen?

2. Da ich nur ein Bankkonto pflege, stellt sich für mich die Fragen, die die privaten Entnahmen im Rahmen der betrieblichen E/A-Rechnung verbucht werden können?

Eines sei noch geschrieben, ich ziehe den Hut vor den Buchhaltern/innen, gut das ich einen anderen Beruf habe. ;-)

Ich freue mich auf die ein oder andere konstruktive Antwort.

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 10.03.2011 16:22
 


THEMA:  Private Entnahmen + Leistungen in der Vorgründungsphase

Lieber Herr Siebert,

Also

1. Ja, Sie können eine Veranlagung auch schon 2009 vornehmen, dort eine Einnahmen-Ausgabenrechnung abgeben und die Vorlaufkosten dort bereits geltend machen. Entweder können Sie den Verlust dann 2009 schon ausgleichen oder diesen, falls ein Ausgleich nicht möglich war, nach 2010 mitnehmen.

2. die privaten Einlagen und Entnahmen brauchen Sie gar nicht zu verbuchen, sie nehmen nur die Ausgaben und Einnahmen vom Privatkonto, die betrieblich veranlasst sind. Idealerweise würden Sie aber dennoch ein eigenes Geschäftskonto eröffenen, da die Bank gegebenen falls auchd em Finanzamt bei einer Prüfung vorgelegt werden muss - und wer will sich schon über die Geschenke von Tante Mizzi rechtfertigen  :o)

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.15 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.