Guten Abend,ich sitze im Moment an meiner E/A-Rechnung und habe da einges zu tun. Da haben sich bei mir zwei Fragen (vielleicht auch drei) aufgetan, die ich gerne in die Runde werfen will:
1. Ich habe meine EPU 2010 gegründet allerdings seit August 2009 an der Grünudng der gleichen gearbeitet. Dabei sind nicht unerheblich Vorlaufkosten angefallen. Können diese Kosten im neu gegründeten Unternehmen geltend gemacht werden? Und wenn ja, wie? Oder "verkaufe" ich als Privatperson an mein Unternehmen, das ja eigentlich ich bin, die angeschaften Geräte bzw. erbrachten Leistungen?
2. Da ich nur ein Bankkonto pflege, stellt sich für mich die Fragen, die die privaten Entnahmen im Rahmen der betrieblichen E/A-Rechnung verbucht werden können?
Eines sei noch geschrieben, ich ziehe den Hut vor den Buchhaltern/innen, gut das ich einen anderen Beruf habe. ;-)
Ich freue mich auf die ein oder andere konstruktive Antwort. |