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Verfasst von: Andreas am 09.03.2011 22:24
 


THEMA:  Einzelunternehmer + private Kreditkarte

Hallo,

ich möchte in naher Zukunft ein Gewerbe (IT-Dienstleistung, keine UST) anmelden und mich als Einzelunternehmer nebenher selbstständig machen. Dazu hätte ich drei Fragen:

1. Kann ich schon kurz vor der Gewerbeanmeldung, notwendiges Equipment kaufen (auf meinen Namen) und dies dann am Ende des Jahres in der Steuererklärung entsprechend ausweisen (AFA-Anteil)?

2. Wenn das Gewerbe angemeldet wurde, muss dann bei jedem Kauf die Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt sein und über ein eigenes Konto verrechnet werden? Das Einzelunternehmen lautet ja auch auf meinen Namen daher bin ich in diesem Punkt etwas verwirrt? Meine Frage zielt nämlich auch darauf ab, ob ich z.B. für das Unternehmen Einkäufe mit meiner privaten Kreditkarte vornehmen kann?

3. Wenn bei Unternehmensgründung Privatvermögen eingesetzt wird, stellt sich mir dir Frage ob und wie dies in der Steuererklärung geltend gemacht werden muss?

 

Vielen Dank schon im voraus für die Hilfe,

Andreas

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 10.03.2011 16:27
 


THEMA:  Einzelunternehmer + private Kreditkarte

Lieber Herr Andreas,

1. Ja, das können Sie. Auch wenn Sie das Gewerbe noch nicht angemeldet haben, können Sie bereits vorbereitende Tätigkeiten, wie die Anschaffung des notwendigen Betriebsmaterials vornehmen. Dabei gibt es so und so nur Halbjahres- oder Ganzjahresabschreibung. Somit wäre es gegebenenfalls mit einem Ganzjahreswert an zu setzen, wen Sie es bereits im ersten Halbjahr in Betrieb nehmen.

2. wie sie bezahlen ist nur für den Zahlungszeitpunkt ausschlaggebend - Kreditkartenzahlungen gelten dann als Betriebsausgabe, wenn die Abbuchung vom Bankkonto erfolgt ist. Daher wären dazu Überlegungen vor allem am Jahresende relevant. Rechnungsaustellung ist von besonderer Bedetuung wenn Sie auf den Kleinunternehmer (in der Umsatzsteuer) verzichten oder so und so in die Regelbesteuerung (Umstazsteuer) fallen.

3. Das Privatvermögen ist für einen Einzelunternehmer unerheblich - es sind nur die Dinge zu erfassen, die Sie im Betrieb haben, in diesen geben (Abschreibung, geringewertige Writschaftsgüter), eventuell Zinsen, die für den Betrieb anfallen.

Ich empfehle Ihnen - auch für das Thema der Belegsammlung, Autokosten, Arbeitszimmer, Computer, Telefon etc. einen Berater Ihres Vertrauens auf zu suchen um gut und beruhigt starten zu können.

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

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