Lieber Herr Andreas,
1. Ja, das können Sie. Auch wenn Sie das Gewerbe noch nicht angemeldet haben, können Sie bereits vorbereitende Tätigkeiten, wie die Anschaffung des notwendigen Betriebsmaterials vornehmen. Dabei gibt es so und so nur Halbjahres- oder Ganzjahresabschreibung. Somit wäre es gegebenenfalls mit einem Ganzjahreswert an zu setzen, wen Sie es bereits im ersten Halbjahr in Betrieb nehmen.
2. wie sie bezahlen ist nur für den Zahlungszeitpunkt ausschlaggebend - Kreditkartenzahlungen gelten dann als Betriebsausgabe, wenn die Abbuchung vom Bankkonto erfolgt ist. Daher wären dazu Überlegungen vor allem am Jahresende relevant. Rechnungsaustellung ist von besonderer Bedetuung wenn Sie auf den Kleinunternehmer (in der Umsatzsteuer) verzichten oder so und so in die Regelbesteuerung (Umstazsteuer) fallen.
3. Das Privatvermögen ist für einen Einzelunternehmer unerheblich - es sind nur die Dinge zu erfassen, die Sie im Betrieb haben, in diesen geben (Abschreibung, geringewertige Writschaftsgüter), eventuell Zinsen, die für den Betrieb anfallen.
Ich empfehle Ihnen - auch für das Thema der Belegsammlung, Autokosten, Arbeitszimmer, Computer, Telefon etc. einen Berater Ihres Vertrauens auf zu suchen um gut und beruhigt starten zu können.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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