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Verfasst von: Katarina am 11.03.2011 11:45
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung Pflegebetreung

hallo!

 

ich hätte eine frage und zwar: betreue selbständig ein älteres Ehepaar und zwar 24h für zwei Wochen(turnus).

die agentur, die mir dieses ehepaar vermittelt hat, hat bisher meine ESt gemacht. Allerdings rechnen die zu meinen Honorarnoten noch Verpflegungspauschalen und Wohnkosten der Familie als Einnahme hinzu! Ich habe aber keine Rechnungen dafür gestellt und auch nie etwas bekommen. D.h. ich melde eigentlich mehr Umsatz, als das was ich habe.Die familie stellt mir zimmer gratis zu verfügung, ebenso die verpflegung.

 

verstehen Sie das? Eine Bekannte, die ist Buchhalterin, hat gemeint, wenn ich keine Honorarnoten gestellt habe, dann ist auch nichts weiterhin zu versteuern sondern nur das, was ich wirklich eingenommen habe. Ist das korrekt?

 

Danke für Antwort :)

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.03.2011 16:01
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung Pflegebetreung

Das stimmt leider nicht.

Kost und Logis sind als Sachbezug zu versteuern. 

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 11.03.2011 16:11
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung Pflegebetreung

Liebe Frau Katarina,

im Pflegebereich funktioniert das üblicherweise so, dass Sie als Selbständige tätig sind. Damit sind Ihre Fahrtkostne, wenn diese von der Agentur ersetzt werden, auch Einnahmen bei Ihnen. Sie müssen eine Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen, in der sie diese Kostenersätze als Einnahmen angeben und Ihr eigenen tatsächlchen Fahrkosten dagegen als Ausgaben darstellen.

Ich habe diesbezüglich schon mehrfach die Einnahmen-Ausgabenaufstellungen von Kolleginnen von Ihnen saniert, da die Darstellungen manchmal nicht korrekt sind. Bitte sehen Sie danach, dass dies korrekt dargstellt wird, da Sie als Selbständige auch selbst dafür verantwortlilch sind.

Das Zimmer, das Ihnen die vermittelte Kunden zur Verfügung stellt ist keine Einnahme für Sie. Dies wäre nur ein "Sachbezug" wenn Sie bei der Agentur oder der betreuten Person angestellt wären, was aber regelmäßig nicht der Fall ist.

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 13.03.2011 17:41
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung Pflegebetreung

Bei der Hausbetreuung gibt es auch einen Sachbezug für selbständige Pflegerinnen. Dieser beträgt pro Monat 196,20 Euro für Kost und Logis, wobei im Normalfall 98,10 Euro monatlich zusätzlich zu den tatsächlichen Einnahmen angesetzt werden, da ja im 2-Wochen-Turnus gearbeitet wird. 

Als Ausgaben können entweder die tatsächlichen Kosten, wie Fahrtkosten (Zugtickets oder Kilometergeld) angesetzt werden oder eine Pauschale von 12% der Einnahmen. Die SV-Beiträge gelten zusätzlich als Ausgaben.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

 

Verfasst von: Katarina am 14.03.2011 13:06
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung Pflegebetreung

ja, aber ich bekomme nichts ersetzt eben.

ich brauche keine Fahrtkosten, weil ich 24h Betreuung bin. Die Kost bezahlt die Familie, bzw. ich esse mit denen mit.

Wie soll ich da die tatsächlichen Kosten gegenüberstellen, wenn ich keine habe?:)

soll ich jetzt einfach 12% der einnahmen + sv beiträge als ausgaben nehmen und die SB 98,10 EUR pro Monat als Sachbezug nehmen?

Verfasst von: Katarina am 14.03.2011 13:07
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung Pflegebetreung

und gelegentlich kaufe ich mir mein Essen auch selbst, da die Familie sehr spärlich einkauft und Sachen die ich nicht so mag :)))

Verfasst von: Katarina am 14.03.2011 13:08
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung Pflegebetreung

und gelegentlich kaufe ich mir mein Essen auch selbst, da die Familie sehr spärlich einkauft und Sachen die ich nicht so mag :)))

Verfasst von: Katarina am 14.03.2011 13:22
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung Pflegebetreung

eine frage noch, ist man an dieser Pauschalen Summe dann gebunden, oder kann auch die tatsächlichen Kosten ansetzen?

ich habe investitionen getätigt,welche ich berücksichtigen will. die 12% in summe würden sich suma sumarum nicht lohnen :)

Verfasst von: andreasdf am 17.03.2011 21:58
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung Pflegebetreung

Hallo Katarina!

Mit Fahrtkosten sind die Kosten für die Fahrt nach den zwei Wochen gemeint. Ich nehme an, dass du nach zwei Wochen wieder ins Ausland fährst. Fahrtkosten sind in dem Fall die Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel oder wenn du ein eigenes Auto hast, kannst du das Kilometergeld ansetzen. zB Fahrt Wien-Bratislava 70 km, pro Jahr fährst du die Strecke 24x (hoff ich hab mich nicht verrechnet), das macht dann 1.680 km x 0,42 Euro = rund 700 Euro.

Alternativ kannst du die 12% der Einnahmen (gerechnet von den tatsächliche Einnahmen + dem Sachbezug!) ansetzen.

In beiden Fällen kannst du die Sozialversicherungsbeiträge absetzen.

Also die Rechnung schaut so aus:

Einnahmen

+ Sachbezug (Verpflegung, Logis)

= Gesamteinnahmen

- 12 % der Gesamteinnahmen

- Sozialversicherungsbeiträge

= steuerpflichtiges Einkommen

 

lg

Verfasst von: zuzana am 31.08.2013 19:42
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung Pflegebetreung

Hallo seehr geehrte Frauen/ Herren

ich hätte eine Frage: bin 24 Stunde Pflegerin, bis  jetz  ich habe immer Pauschal 12%  angesetzt. Heuer 

werden meine Fahrkosten in der Hohe  2060 euro ( 160 euro pro 14 tätigen Turnus)

Die Fahrtkosten sind von der Familie ausbezahlt, was das bedeutet, das meine Einkommen deutlich gestiegen sind im vergleich zu voriges Jahr.

Ich uberlege jetzt, dass ich kein Pauschal ( 12%) ansetzte, sondern wirkliche Ausgaben ( ich weiss aber auch, ich werde nächste 5 Jahre dann dabei bleiben muessen)

Bitte, was alles kann man in wirklichen Ausgaben zurechnen. - auser Fahrtkarten, meine ich jetzt Z.B . drogerie mittel, arbeitskleid, arbeitsschuhe, telefon.....

Wo konnte ich dass alles erfahren?

Verfasst von: Lang Joachim am 25.02.2018 16:43
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung Pflegebetreung

Hallo

Frage zur Arbeitnehmerveranlagung

Wie kann ich Kurzzeitbetreung 1x 7 Tage und einmal 9 Tage berechnen. Wie viel Pflegegeld muss ich dafür gegenrechnen ?

und gibt es einen Tagesatz an Sachbezug den man ohne Rechnungen einkalkulieren kann.

 

Lg. Lang

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