Grundsätzlich muss er ein Gewerbe anmelden. Dachdecker ist ein reglementiertes Gewerbe, er muss also einen Befähigungsnachweis vorlegen.
Zugangsvoraussetzungen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/20002429/Dachdecker-Verordnung%20-%20Zugangsvoraussetzungen%2c%20Fassung%20vom%2019.03.2011.pdf
Versicherung in der GSVG (bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft). Wenn er mit beiden Einkünften unter der Höchstbeitragsgrundlage ist, fallen auf jeden Fall SV-Beiträge an.
Meldung der Betriebseröffnung beim Finanzamt. Nachdem er schon einen Job hat, werden die zusätzlichen Einkünfte ab dem 1. Euro steuerpflichtig sein.
Wenn er dein Dach auf Werkvertragsbasis saniert, ist er keine Privatperson mehr, sondern Unternehmer. Ziel ist ja die Sanierung des Daches. Wenn er fertig ist, ist das Werk vollbracht.
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