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Verfasst von: Bjoern am 15.03.2011 11:26
 


THEMA:  Dachsanierung mit Werkvertrag

Sg Forum!

Ich bin dabei mein Dach zu sanieren. Alle Materialien die dazu benötigt werden beschaffe ich. Nun meine Frage: Kann ich einen Dachdecker, der jetzt in einem anderen Beruf Vollzeit beschäftigt ist, auf Werkvertragsbasis damit beauftragen mein neues Dach in seiner Freizeit herzustellen?

Muss diese Person versichert werden? (da ja im Hauptberuf bereits sozialversichert)

In welchem Ausmaß (Stunden, Gesamtsumme für die Leistung) darf diese Privatperson bei mir Arbeiten?

Vielen Dank vorab für Ihre geschätzte Meinung!

 

mfg, Bjoern!

Verfasst von: andreasdf am 19.03.2011 12:34
 


THEMA:  Dachsanierung mit Werkvertrag

Grundsätzlich muss er ein Gewerbe anmelden. Dachdecker ist ein reglementiertes Gewerbe, er muss also einen Befähigungsnachweis vorlegen.

Zugangsvoraussetzungen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/20002429/Dachdecker-Verordnung%20-%20Zugangsvoraussetzungen%2c%20Fassung%20vom%2019.03.2011.pdf

Versicherung in der GSVG (bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft). Wenn er mit beiden Einkünften unter der Höchstbeitragsgrundlage ist, fallen auf jeden Fall SV-Beiträge an.

Meldung der Betriebseröffnung beim Finanzamt. Nachdem er schon einen Job hat, werden die zusätzlichen Einkünfte ab dem 1. Euro steuerpflichtig sein.

Wenn er dein Dach auf Werkvertragsbasis saniert, ist er keine Privatperson mehr, sondern Unternehmer. Ziel ist ja die Sanierung des Daches. Wenn er fertig ist, ist das Werk vollbracht.

LG

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