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Verfasst von: chrissti am 17.03.2011 09:19
 


THEMA:  Ust bei Supervision, Vorträge

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zu Ust bei Supervisionen. Ich bin neue Selbständige (Psychotherapie) und beziehe Honorare (nicht USt pflichtig) in diesem Jahr

vorraussichtlich knapp bei 30 tsd. ich habe die Möglichkeit, Supervisionen z.B. in Schulen, etc. anzubieten (geschätzt ca 3000.-/ in diesem Jahr). soweit ich weiß, ist supervision ust pflichtig. bin ich dann ust pflichtig? bzw. werden die nicht ust pflichtigen honorare + supervisionshonorare (oder vorträge) zusammengefaßt bezüglich der kleinunternehmerregelung, oder tritt die ein, wenn man nur ustpflichtige umsätze unter 30000.-jahr hat (in diesem fall ja 3000.-). muß ich immer ust auf dem supervisionshonorar ausweisen?

vielen dank für die rückmeldung für die für mich teils undurchsichtige thematik.

mit freundlichen Grüßen,

Chrissti

Verfasst von: andreasdf am 17.03.2011 09:38
 


THEMA:  Ust bei Supervision, Vorträge

Hallo Chrissti!

Die Grenze für die Kleinunternehmerregelung ist eine Nettogrenze. Dh. du musst aus den 30Tsd und 3Tsd noch die USt herausrechnen. Bei Umsätzen von 33Tsd kannst du noch 5.500 USt (wenn deine Leistungen grundsätzlich dem Normalsteuersatz von 20% unterliegen würden) rausrechnen und bist dann wieder unter der Grenze von 30Tsd.

Außerdem kannst du die Grenze einmal in 5 Jahren um 15% überschreiten.

LG

Verfasst von: chrissti am 17.03.2011 10:09
 


THEMA:  Ust bei Supervision, Vorträge

danke für die rückmeldung

Nur: die 30tsd aus honorar für psychotherapie sind ja (unecht) steuerbefreit im gegensatz zu dem honorar (3tsd) aus supervision.

wird da dennoch beides zusammengezählt?

Verfasst von: andreasdf am 17.03.2011 18:47
 


THEMA:  Ust bei Supervision, Vorträge

ja für die 30Tsd-Grenze sind alle Umsätze zu berücksichtigen

 

lg

Verfasst von: Eva-Maria am 09.02.2015 10:53
 


THEMA:  Ust bei Supervision, Vorträge

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine ähnliche Frage wie Chrissti vor mir: Ich bin Psychotherapeutin in freier Praxis und möchte nun auch Beratung bzw. Supervision anbieten. Die Honorare dafür muss ich, soweit ich verstanden habe, mit 20% USt ausstellen. Wenn ich am Ende des Jahres über die € 30.000 Umsatz-Grenze komme, muss ich dann auch die Honorare für Psychotherapeutische Tätigkeit nachbesteuern, obwohl diese ja (unecht) steuerbefreit sind?

Ich habe auch - als Psychotherapeutin - noch keine UID-Nummer, muss ich diese beim Finanzamt beantragen?

Danke und freundliche Grüsse,

Eva-Maria

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