Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine ähnliche Frage wie Chrissti vor mir: Ich bin Psychotherapeutin in freier Praxis und möchte nun auch Beratung bzw. Supervision anbieten. Die Honorare dafür muss ich, soweit ich verstanden habe, mit 20% USt ausstellen. Wenn ich am Ende des Jahres über die € 30.000 Umsatz-Grenze komme, muss ich dann auch die Honorare für Psychotherapeutische Tätigkeit nachbesteuern, obwohl diese ja (unecht) steuerbefreit sind?
Ich habe auch - als Psychotherapeutin - noch keine UID-Nummer, muss ich diese beim Finanzamt beantragen?
Danke und freundliche Grüsse,
Eva-Maria |