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Verfasst von: Joey am 17.03.2011 10:46
 


THEMA:  Ab welchem Zeitpunkt in Österreich mit Welteinkommen steuerpflichtig.

Guten Tag,

Frage 1)

ich bin deutscher Staatsbürger und lebe seit Oktober 2007 in Österreich. In den Jahren 2002 bis Oktober 2007 hatte ich in Deutschland einen

Gewerbebetrieb, mein Einkommen wurde in Deutschland versteuert. Ab Oktober 2007 lebe ich mit Frau und Kind in Österreich und habe den Gewerbebetrieb in Deutschland zum 01.10.2007 abgemeldet. Ich besitze zusammen mit meiner Ehefrau in Deutschland ein Einfamilienhaus, wir sind dort nicht gemeldet, wir suchen dafür einen Käufer, das Haus befindet sich aber in unserem Besitz. Unsere Tochter besucht die Schule in Österreich.

Ab welchem Zeitpunkt bin ich in Österreich mit meinem Welteinkommen steuerpflichtig, falls überhaupt? Hat das österreichische Finanzamt steuerliche Ansprüche an mich aus der Zeit vor meinen Umzug nach Österreich, d.h. für den Zeitraum vor Oktober 2007?

Für eine professionelle Klärung des Sachverhalts, bin ich bereit ein marktübliches Honorar zu bezahlen. Vielen Dank vorab!

Frage 2)

Voraussichtlich ab 01.04.2010 werde ich als angestellter Mitarbeiter für eine Firma ( UK Ltd. mit Sitz in London/GB ) arbeiten. Der Arbeitsvertrag sieht vor, das ich für meine Arbeit, welche ich von meinem Homeoffice in Österreich aus erledigen werde, ein monatliches Bruttogehalt nach Österreich überwiesen bekomme. Ich muss mich dann um die Versteuerung bzw. für die Abführung der Sozialversicherungsabgaben selbst kümmern. Ist das richtig? Muss ich das monatlich machen?

Welcher Steuerberater möchte das für mich übernehmen? Ich benötige ein Angebot.

 

Mit fruendlichen Grüßen

 

Joey

 

Verfasst von: andreasdf am 17.03.2011 21:27
 


THEMA:  Ab welchem Zeitpunkt in Österreich mit Welteinkommen steuerpflichtig.

Hallo Joey,

ich bin zwar kein Steuerberater, aber ein paar Hinweise kann ich dir geben:

Frage 1: In Österreich bist du auf jeden Fall ab dem Zeitpunkt, ab dem du in Österreich einen Wohnsitz hast, unbeschränkt steuerpflichtig. Also ab Oktober 2007. Einkünfte vor Oktober 2007 werden in Österreich nicht erfasst, außer sie fließen erst nach Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht zu. Dann muss man sich anschauen, welcher Staat das Besteuerungsrecht gemäß DBA hat.

Frage 2: Erst mal ist zu klären ob es sich bei dem Dienstverhältnis um ein echtes oder ein freies Dienstverhältnis handelt. Für ein echtes Dienstverhältnis spricht Anspruch auf bezahlten Urlaub, kein Vertretungsrecht, Weisungsbindung, Arbeitszeit und -ort werden vorgeschrieben, ....

Ich gehe mal von einem echten DV aus.

Wenn ein echtes Dienstverhältnis vorliegt, ist es wichtig, dass du vereinbarst, dass das Jahresgehalt in mehr als 12 Teilen ausbezahlt wird (12x Monatsgehalt, 2x Sonderzahlungen Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Denn nur dann sind die Sonderzahlungen steuerlich begünstigt (nur 6% Steuer!). Nachdem dein Dienstgeber in Österreich keine Lohnsteuerbetriebsstätte hat, musst du nach Ablauf des Jahres eine Steuererklärung abgeben (Formular L1 und L17).

Betreffend Sozialversicherung ist grundsätzlich dein Arbeitergeber verpflichtet die Beiträge abzuführen. Wenn gewollt ist, dass du die Beiträge abführst, dann muss das Formular "Vereinbarung nach Artikel 109 - VO 574/72" ausgefüllt werden, das bei den Gebietskrankenkassen (GKK) erhältlich ist (bzw unter www.sozialversicherung.at). In dem Fall musst du dich bei der GKK anmelden, monatlich eine Beitragsnachweisung (+1x für das ganze Jahr) machen und sowohl Dienstgeber-, als auch Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung monatlich abführen. In Summe sind das knapp über 40% des vereinbarten Bruttolohnes. Der Dienstgeber muss dir die DG-Beiträge ersetzen.

Das könntest du theoretisch alles selbst machen, aber in deinem Fall würd ich dir schon zu einem Steuerberater raten, vor allem wegen der monatlichen Meldung. Bzw kann dir der Steuerberater bei den ersten paar Meldungen behilflich sein und danach kannst du es selbst machen. Sollte eigentlich leicht über Internet funktionieren (www.elda.at). Wobei die monatlichen Meldungen glaub ich nicht so teuer sind. Glaub in der Personalverrechnung sind Pauschalen von monatlich 25 Euro pro Abrechnung üblich.

Eine Liste von Steuerberatern findest du übrigens auch auf der Homepage der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (www.kwt.or.at) unter dem Link "Verzeichnis". Da kannst du dann einen in deiner Nähe suchen.

lg

Verfasst von: Joey am 18.03.2011 14:57
 


THEMA:  Ab welchem Zeitpunkt in Österreich mit Welteinkommen steuerpflichtig.

@andreasdf: Danke für die freundliche und ausführliche Antwort!! Du hast mir echt weitergeholfen!! :-))

lg

Joey

Verfasst von: Petrovic Renate am 13.12.2011 12:50
 


THEMA:  Ab welchem Zeitpunkt in Österreich mit Welteinkommen steuerpflichtig.

Ich arbeite ab 2.1.2012 in den VAE bei einer dort ansässigen Firma, mein Gehalt wird auf ein Konto dort angewiesen. Wie muß ich nach den 6 Monaten in den VAE in Österreich da Einkommen versteuern. Mein Wohnsitz ist in Österreich.

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