Ich habe jetzt die Einkommenssteuererklärung für 2010 abgegeben und es hat sich herausgestellt, dass mein tatsächliches Einkommen unter dem von der Sozialversicherung geschätzen Einkommen liegt.
Zwei Fragen dazu:
1. Werden die Nachzahlungen für 2010 jetzt von der Sozialversicherung automatisch korrigiert, oder muss ich hier selber aktiv werden?
2. Werden die Vorschreibungen für 2011 ebenfalls automatisch korrigiert, oder muss ich einen Antrag auf Herabsetzung stellen?
Wenn ja, welchen Wert genau aus der Einkommenssteuererklärung soll ich in diesem Antrag
http://esv-sva.sozvers.at/mediaDB/MMDB141316_Stundung%202.pdf
unter "Die endgültige Beitragsgrundlage (=Summe der Einkünfte zuzüglich der vorgeschriebenen Beiträge) wird im oben angeführten Jahr voraussichtlich ....Euro ausmachen." eingeben?
Vielen Dank im voraus. |