Hallo,
ich habe bereits im Jahr 2009 neben meinem Studium sowohl für meine Uni (Werksvertrag gesamt 315€) als auch für einen Professor privat (Honorarnoten gesamt 1014€) gearbeitet.
Bei einer telefonischen Nachfrage bei Finanzamt und Sozialversicherung teilte man mir jeweils mit, dass ich mich weder sozialversichern muss (Krankenversicherung habe ich) noch eine Steuererklärung abgeben muss.
Im Jahr 2010 habe ich wieder für die Uni (Werksvertrag 645,75€) und den Professor Privat(Honorarnoten 1052,25€) gearbeitet, weiters habe ich im Sommer als Angestellter (Ferialjob Brutto 5014€) gearbeitet. Auch hier bin ich nach telefonischen Anfragen bei Finanz und SozVers nicht verpflichtet was zu unternehmen, jedoch hätte ich gerne die zuviel gezahlte Lohnsteuer vom Ferialjob retour. LAut Finanzamt Hotline muss ich dazu in FinanzOnline meine Erklährungsart wechseln und dann analog zu Formular E1 und E1a weitermachen. Da muss man angeben wie der erwartete Gewinn im ersten Jahr und dann im zweiten Jahr aussieht, den weiss ich ja eh schon genau, aber bei der Recherche habe ich gelesen, dass ich spätestens einen Monat nach beginn der selbstständigkeit diese Erklärung ausfüllen hätte müssen, und bei Missachtung Geldstrafen drohen. Wie muss ich nun wirklich vorgehen?
mfg
Tospi |