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Verfasst von: Tospi am 17.03.2011 16:45
 


THEMA:  Studenten Nebenjobs / Steuern

Hallo,

ich habe bereits im Jahr 2009 neben meinem Studium sowohl für meine Uni (Werksvertrag gesamt 315€) als auch für einen Professor privat (Honorarnoten gesamt 1014€) gearbeitet.

Bei einer telefonischen Nachfrage bei Finanzamt und Sozialversicherung teilte man mir jeweils mit, dass ich mich weder sozialversichern muss (Krankenversicherung habe ich) noch eine Steuererklärung abgeben muss.

Im Jahr 2010 habe ich wieder für die Uni (Werksvertrag 645,75€) und den Professor Privat(Honorarnoten 1052,25€) gearbeitet, weiters habe ich im Sommer als Angestellter (Ferialjob Brutto 5014€) gearbeitet. Auch hier bin ich nach telefonischen Anfragen bei Finanz und SozVers nicht verpflichtet was zu unternehmen, jedoch hätte ich gerne die zuviel gezahlte Lohnsteuer vom Ferialjob retour. LAut Finanzamt Hotline muss ich dazu in FinanzOnline meine Erklährungsart wechseln und dann analog zu Formular E1 und E1a weitermachen. Da muss man angeben wie der erwartete Gewinn im ersten Jahr und dann im zweiten Jahr aussieht, den weiss ich ja eh schon genau, aber bei der Recherche habe ich gelesen, dass ich spätestens einen Monat nach beginn der selbstständigkeit diese Erklärung ausfüllen hätte müssen, und bei Missachtung Geldstrafen drohen. Wie muss ich nun wirklich vorgehen?

 

mfg

 

Tospi

Verfasst von: andreasdf am 17.03.2011 19:09
 


THEMA:  Studenten Nebenjobs / Steuern

Hallo Tospi,

welche Tätigkeit hast du denn für die Uni und den Prof ausgeübt? Machst du das laufend und hast du vor das auch in Zukunft zu machen? Eventuell müsstest du nämlich einen Gewerbeschein lösen. In der Folge würde sich auch die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft bei dir melden. Aufgrund der niedrigen Umsätze bzw des niedrigen Gewinnes könntest du dich dort aber von der Pflichtversicherung größtenteils befreien lassen.

Betreffend verspäteter Meldung der Betriebseröffnung denke ich nicht, dass das für das FA ein Problem darstellt. Würd ich aber nochmal bei der Hotline nachfragen.

Welche Unterlagen sind denn in FinanzOnline unter Steuerakt (Menü Abfragen - Steuerakt) abgespeichert? Falls nur der Jahreslohnzettel vom Ferialjob drinnen ist, würd ich mir überlegen, ob ich nicht nur die Arbeitnehmerveranlagung mache. Und falls du in Zukunft weiterhin selbständig tätig bist, kannst du ja aber 2011 die Betriebseröffnung beim Finanzamt bekannt geben.

LG

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