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Verfasst von: Max am 18.03.2011 11:30
 


THEMA:  Bürogedarf bei Finanzamt absetzen

Hallo

 

Ich will mich in kürze Selbstständig machen als Webdesigner neben meiner Schulischen Ausbildung,kenn mich momentan bei den Steuerfragen null aus,zur meiner Frage wenn jetzt ein Notebook kaufe kann ich es dann bei Finanzamt als Buröbedarf für die Firmer absetzen und wie funktioniert das,blöde frage aber wenn man es nicht,über eine kurze würde ich mich Freuen danke im Voraus

Verfasst von: andreasdf am 18.03.2011 11:50
 


THEMA:  Bürogedarf bei Finanzamt absetzen

Ja geht. Wenn die Anschaffungskosten über 400 Euro liegen, musst du aber die Ausgaben aber über die Nutzungsdauer (3 Jahre) verteilen. Kostet es zB 600 Euro, kannst du 2011, 2012 und 2013 jeweils 200 Euro beim Finanzamt geltend machen. Unter 400 Euro kannst du es sofort absetzen.

Solang du mit dem Einnahmen aber unter EUR 11.000 bleibst, kommt bei der Steuer auch nichts raus.

Wie alt bist du denn? Wenn du über 18 Jahre bist, darfst du pro Jahr nur 10.000 Euro dazuverdienen, damit deine Eltern die Familienbeihilfe nicht verlieren.

Grundsätzlich müsstest du ein Gewerbe anmelden. Wobei du dafür mindestens 18 Jahre alt sein musst. Dann würd auch noch die Sozialversicherung was von dir wollen.

Am besten du schaust zum Gründerservice der WKO. http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=598614&DstID=0&titel=&FlashBundeslandID=1

 

Verfasst von: Max am 18.03.2011 12:51
 


THEMA:  Bürogedarf bei Finanzamt absetzen

Danke für die Schnelle Antwort

 

Bin 25, bei der WKO war ich schon hatt teilweise geholfen,soviele Informationen auf einmal muss man zuerst sortieren,also wenn ich im Jahr unter 11.000€ Gewinn mache zahl ich keine Steuer zb.Mws   ,also kann ich es absetzen auch wenn ich im moment keine Firma gegründet habe,noch eine blöde Frage wie funtioniert das zb. den Kaufgeleg Finanzamt zusenden geht das auch Online

Verfasst von: andreasdf am 18.03.2011 14:13
 


THEMA:  Bürogedarf bei Finanzamt absetzen

Die 11.000 sind betreffend Einkommensteuer.

Bei der Umsatzsteuer ist die Grenze 30.000 bis zu der du von der USt befreit bist. Dann stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und musst keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Du kannst dir in dem Fall aber auch keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen.

Wenn du dir die Vorsteuer zurückholen willst, musst du in der Umsatzsteuer zur Steuerpflicht optieren. Das bedeutet aber viel mehr Aufwand für dich und zahlt sich nur aus, wenn du viel investierst und deine Kunden vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer sind, sie sich ihrerseits also die Vorsteuern aus deinen Rechnungen vom Finanzamt zurückholen können. Wenn du nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer (zB Kleinunternehmer) oder Privatpersonen als Kunden hast, dann ist es besser du fakturierst ohne Umsatzsteuer.

Belege sind dem Finanzamt nur auf Aufforderung zuzuschicken.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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