Verfasst von:
Mona am
18.03.2011 20:40
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Verfasst von:
andreasdf am
18.03.2011 23:58
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THEMA: Geringfügig + Arbeitslosengeld? |
Ja du darfst neben dem Bezug von Arbeitslosengeld geringfügig dazuverdienen. Nur nicht direkt nach der Kündigung beim ehemaligen Arbeitergeber, da muss mindestens 1 Monat dazwischen sein. Und du musst die geringfügige Beschäftigung auf jeden Fall vorab dem AMS melden. |
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Verfasst von:
tom am
20.06.2011 13:47
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THEMA: Geringfügig + Arbeitslosengeld? |
du darfst sogar einen gewerbeschein als kleinunternehmer (nur mit der Unfallversicherung) holen und max. 374,02 Euro Gewinn / M. machen, aber auch das dem AMS melden. |
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Verfasst von:
E.Brezina am
09.04.2012 08:37
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Verfasst von:
Amalia R. am
14.03.2015 15:04
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THEMA: Geringfügig + Arbeitslosengeld? |
Hallo,
mich würde interessieren, muss ich - wenn ich arbeitslos bin und daneben als freier Dienstnehmer geringfügig arbeite (ist mit AMS abgestimmt) und mein Jahreseinkommen 12.000 € übersteigt - Steuern bzw. SV (nach)zahlen?
Vielen Dank im Voraus! |
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