Ich bin ein österreicher, welcher bis August in Wels OÖ gelebt hat, und bei einer Österreichischen Baufirma mit wechselnden Baustellen in Oberösterreich beschäftigt ist. Wir (Frau und 2 Kinder) sind mit August zu meinen Schwiegereltern nach Berlin übersiedelt, wobei ich nach wie vor in Österreich arbeite und jede Woche nach Berlin "Heimfahre". Der Hauptgrund war, das wir in österreich für unsere kleine Tochter (2 Jahre) keine geeignete Kinderbetreuung hatten, da meine Frau wieder als Krankenschwester arbeiten wollte und Schichtdienst ab 6:00 Uhr gehabt hätte. Seit 01.03.2011 hat sie jetzt in Deutschland einen neuen Arbeitsplatz.
Meine Übersiedlung begründete ich bei der Nachvorderung von Unterlagen zur Arbeitnehmerveranlagung damit:
Infolge des frühen Todesfalles meiner Mutter sahen wir uns außerstande mit den öffentlichen Möglichkeiten eine Bedarfsgerechte Kinderbetreuung für unsere Kinder aufrechtzuerhalten. Insbesondere, da meine Frau demnächst wieder zu arbeiten beginnen möchte, jedoch als Krankenschwester Dienstzeiten ab 6:00 Uhr früh hat, es in Wels aber keine Möglichkeit gibt, zu der Zeit Kinder in den Kindergarten zu Bringen, bzw. wir keinen Platz für unsere 2 Jährige Tochter hatten. Hier in Berlin Wohnen wir in unmittelbarer Nähe meiner Schwiegereltern, welche da Sie in der Pension sind, uns anbieten unsere Kinder in die Kita zu bringen.
Das Finanzamt verwehrt mir im Einkommenssteuerbescheid mit folgender Begründung die Familienheimfahrten als Werbungskosten: "Familienheimfahrten eines Arbeitsnehmers von der Wohnung am Arbeitsort zum Familienwohnsitz sind nur Werbungskosten, wenn die Voraussetzungen einer berufl. veranlassen doppelten Haushaltsführung vorliegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Ort des Familienwohnsitzes eine Erwerbstätigkeit ausübt. Da in Ihrem Fall der bisherige Fam. Wohnsitz in österreich nach Deutschland verlegt wurde, Ihre Gattin im Jahr 2010 in Deutschland keine Erwerbstätigkeit ausübte, die Verlegung des Fam. Wohnsitzes aus privaten Gründen erfolgte, stellen die Fahrten zur Familie keine Werbungskosten dar.
Ich hoffe es giebt Irgend eine Möglichkeit gegen den Bescheid erfolgreich zu berufen, da ich sonst auf den ganzen Kosten allein sitzenbleiben werde :(.
Mit freundlichen Grüßen
Brandmayr Georg
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