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Verfasst von: Andrea M. am 20.03.2011 13:17
 


THEMA:  UVA aus Vorjahr

Hallo!

Ich habe bei einer Rechnung aus dem Vorjahr einen Fehler gemacht. Wareneinkauf aus EU-Raum mit der ausländischen Steuer überwiesen, anstatt Rechnung netto und Erwerbsteuer. Wie berichtige ich das - speziell die UVA? Soll ich einen Vermerk machen und die Erwerbsteuer nachträglich vom Nettobetrag ermitteln und in diesem Jahr beim FA abführen? Die ausländische Steuer ist weg, aber da "nur" ein Betrag von gut 18,00 € kann ich darauf verzichten, möchte aber gegenüber dem FA die Erwerbsteuer richtigstellen und abführen, bin nicht zur Vst.abzugsberechtigt.

Weiss jemand Rat?

Freundliche Grüße A.M.

Verfasst von: andreasdf am 21.03.2011 14:55
 


THEMA:  UVA aus Vorjahr

Hallo!

Als Schwellenerwerber musst du einen ig Erwerb nur versteuern, wenn du die Erwerbsschwelle von 11.000 Euro im Jahr 2009 überschritten hast, oder in 2010 ab Überschreiten der Grenze.

Wenn du immer unter 11.000 Euro aus dem EU-Ausland eingekauft hast, musst du keinen ig Erwerb versteuern.

lg

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