Hallo!
Ich habe bei einer Rechnung aus dem Vorjahr einen Fehler gemacht. Wareneinkauf aus EU-Raum mit der ausländischen Steuer überwiesen, anstatt Rechnung netto und Erwerbsteuer. Wie berichtige ich das - speziell die UVA? Soll ich einen Vermerk machen und die Erwerbsteuer nachträglich vom Nettobetrag ermitteln und in diesem Jahr beim FA abführen? Die ausländische Steuer ist weg, aber da "nur" ein Betrag von gut 18,00 € kann ich darauf verzichten, möchte aber gegenüber dem FA die Erwerbsteuer richtigstellen und abführen, bin nicht zur Vst.abzugsberechtigt.
Weiss jemand Rat?
Freundliche Grüße A.M. |