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Verfasst von: Thomas am 21.03.2011 21:47
 


THEMA:  Steuerausgleich

Hallo liebe Community!

Ich bin Angestellter/Arbeitnehmer - durch einen Fehler im Buchhaltungssystem meiner Firma habe ich 2010 einmalig einen sehr hohen Betrag an Gehalt ausbezahlt bekommen, der mir schon in den Monaten davor (verteilt) zugestanden wäre! Dieser einmalig ausbezahlte Betrag wurde natürlich auch dementsprechend hoch versteuert. Als ich dies beim Arbeitgeber beanstanden wollte, wurde mir mitgeteilt, dass ich die zuviel gezahlten Steuern via Steuerausgleich problemlos wieder zurückfordern kann.

Darum meine Frage: Was muss ich beim Steuerausgleich beachten, um die zuviel gezahlten Steuern vom Vorjahr wieder zurück zu bekommen?

Würde mich freuen, falls mir hier jemand weiterhelfen oder ev. eine Auskunft geben kann!

Vielen Dank im Voraus!

MfG, Thomas

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 22.03.2011 09:08
 


THEMA:  Steuerausgleich

Lieber Thomas, Sie brauchen einfach nur einen ANV-Antrag beim Finanzamt einreichen.

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