Guten Tag!
Es stellst sich folgender Sachverhalt: Eine Person möchte sich parallel zu einem Dienstverhältnis selbständig machen, darf aber aus berufsrechtlichen Gründen keine sonstige Tätigkeit ausüben=vor allem nicht als "Gewerbeinhaber" aufscheinen.
Welche Möglichkeiten, vor allem in Bezug auf Gesellschaftsformen, gibt es hier.
Danke für die Hilfe!
|