Die Situation ist folgende: Ich bin Lehrling (somit fest angestellt) und nebenbei selbstständige Kleinunternehmerin (Beleuchtung und Beschallung) und möchte im Sommer als Aufbauhelfer auf verschiedenen Festivals arbeiten.
Jetzt meine Frage: was muss ich beachten bezüglich USt, SV und sonstigen Abgaben?
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
24.03.2011 23:56
Wenn Sie mehr als 730,-- im Jahr als Selbständige verdienen werden Sie einkommensteuerpflichtig,bei mehr als 4.488,-- zusätzlich sozialvers.pflichtig und bei mehr als 30.000,_-- Umsatz ustpflichtig.