Hallo!
Ich war das ganze Jahr 2009 und 2010 bis Juni neben meiner Hauptbeschäftigung, nebenbei geringfügig beschäftigt und musste Einkommenssteuer nachbezahlen. Infolgedessen wurde mir ein Bescheid für vierteljährliche Einkommenssteuervorauszahlungen zugestellt. 2010 habe ich insgesamt 4 mal gezahlt und die erste Teilzahlung im Jahr 2011. Nun habe ich um Einstellung der Vorauszahlungen gebeten, was auch genehmigt wurde.
Da ich gerade beim Machen meiner Arbeitnehmerveranlagung bin, frage ich mich, ob ich zuviel geleistete Vorauszahlungen rückfordern kann und wo ich sehe, wieviel das ist? Eigentlich müsste ich ja ein Guthaben haben, da ich ja nur bis 31.06. 2010 angestellt war, aber die vollen Vorauszahlungen im Jahr 2010 und die erste im Jahr 2011 geleistet habe.
Ich hoffe, irgendjemand schafft es, mir Klarheit zu verschaffen.
Danke! |