Hallo, meine Mutter hat mir 2009 Wertpapiere (steuerlicher Altbestand, Kauf vor Abgeltungssteuer) von Ihrem Depot in mein Depot übertragen lassen. Auf dem Depotübertragsformular hat sie leider entgeltlich angekreuzt. Jetzt habe ich die Wertpapiere verkauft und da der Depotübertrag entgeltlich war, wurde der Kursgewinn leider versteuert. In Wirklichkeit war das aber eine Schenkung (unentgeltlicher Depotübertrag, ich habe dafür meiner Mutter kein Geld bezahlt). Besteht die Möglichkeit, die auf den Kursgewinn bezahlten Steuern im Rahmen der Steuererklärung zurückzubekommen, wenn meine Mutter dem Finanzamt mitteilt, dass beim Depotübertrag versehentlich entgeltlich angekreuzt wurde, der Depotübertrag war in Wirklichkeit eine Schenkung (unentgeltlich) war ???
Im Voraus vielen Dank. |
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