Sehr geehrte Damen und Herren
Wie verhält es sich bei einem Einzelunternehmen, welches eine UST-Id-Nr. zugeteilt bekommt und z.B. 2 Betriebsstätten unterhält. In diesem Fall würde die qualifizierte Abfrage der UST-Id-Nr. für eine der Betriebsstätten eine nicht übereinstimmde Anschrift ergeben.
Wie kann ein Leistungserbringer hier den geforderten Nachweis mittels qualifizierter Abfrage erbringen??
Besten Dank für "Aufklärung" zu dieser Situation.
Mit den besten Grüßen
Sunny |
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