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Verfasst von: Gerhard am 29.03.2011 22:11
 


THEMA:  Zusatzeinkommen

Bin unselbstständig erwerbstätig (Beamter) und habe in den letzten Jahren zusätzliches Honorar als Sachbuchmitautor bekommen (etwa €2.500,-/a ). Was muss ich nun tun, um nicht steuerstrafflällig zu werden? Gibt es dafür auch eine Online-Hilfsmittel wie die Arbeitnehmerveranlagung?

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 30.03.2011 08:05
 


THEMA:  Zusatzeinkommen

Sie sollten das dem Finanzamt (Fragebogen Verf 24) und der Sozialversicherungsanstalt melden und (berichtigte) Einkommensteuererklärungen einreichen.

Verfasst von: andreasdf am 30.03.2011 09:41
 


THEMA:  Zusatzeinkommen

Sozialversicherung ist nicht notwendig, weil unter der Versicherungsgrenze

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