Hab dein Posting grad nochmal gelesen, geht es hier um 2 verschiedene Lebensversicherungen?
Also eine Lebensversicherung auf das Ableben ist steuerlich abzugsfähig als Sonderausgabe.
Eine Kapitalversicherung auf das Er- und Ableben ist (zu 99%) nicht abzugsfähig. Die Ausbezahlung ist grundsätzlich nicht steuerpflichtig.
Wenn du die LV auf das Er- u Ableben bisher in der StE drinnen hattest, war das falsch. Inwiefern wurde es vom Finanzamt akzeptiert? Oder wurde es nur nicht bemerkt? |