Guten Tag!
Ich war von Jänner 2010 bis Juni 2010 als freier Dienstnehmer neben dem Studium beschäftigt und habe rund 9000 Euro verdient. Bei der jetzt vom FA geforderten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung habe ich keine besonderen Ausgaben, also rund 7500 Euro Gewinn (rund 1500 € SV-Beiträge). Ich habe nun auf der Seite der Arbeiterkammer (http://www.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=7559#E206094) gelesen, dass Betriebsausgaben auch pauschal geltend gemacht werden können. Ist das in meinem Fall zulässig und wenn ja, welchen Prozentsatz kann ich hier als Softwareentwickler annehmen?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Arnold Strasser |