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Verfasst von: Arnold Strasser am 31.03.2011 20:26
 


THEMA:  Betriebsausgaben pauschal geltend machen

Guten Tag!

Ich war von Jänner 2010 bis Juni 2010 als freier Dienstnehmer neben dem Studium beschäftigt und habe rund 9000 Euro verdient. Bei der jetzt vom FA geforderten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung habe ich keine besonderen Ausgaben, also rund 7500 Euro Gewinn (rund 1500 € SV-Beiträge). Ich habe nun auf der Seite der Arbeiterkammer (http://www.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=7559#E206094) gelesen, dass Betriebsausgaben auch pauschal geltend gemacht werden können. Ist das in meinem Fall zulässig und wenn ja, welchen Prozentsatz kann ich hier als Softwareentwickler annehmen?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

Arnold Strasser

Verfasst von: Arnold Strasser am 31.03.2011 21:04
 


THEMA:  Betriebsausgaben pauschal geltend machen

Ok, die Frage nach den Prozentsätzen hat sich geklärt. Ich hätte da zur Berechnung noch eine Frage:

Rechne ich die 12% Pauschale vom bisher errechneten Gewinn von rund 7500 Euro (also den 9000 minus den SV-Beiträgen) oder den 9000 Euro Gesamteinnahmen?

 

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 01.04.2011 14:37
 


THEMA:  Betriebsausgaben pauschal geltend machen

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