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Verfasst von: Walter Zeitlinger am 01.04.2011 15:56
 


THEMA:  Privatangestellter in Vollzeit und zusätzlich Kleinstunternehmer im Bereich Erwachsenenbildung

Sehr geehrtes Steuerberatungsteam!

Ich habe zum meinem "Thema" jede Menge Fragen. Vielleicht kann mir jemand behilflich sein.

Zur gegegben Situation: Ich bin vollzeitbeschäftigt als Fahrschullehrer und möchte auf selbstständiger Basis die "EU-Berufskraftfahrerweiterbildung" durchführen. Die sachlichen Voraussetztungen seitens der Landesregierung Abt. Verkehr (Ermächtigte Ausbildungsstätte) sind natürlich gegeben. Jedoch ist dies für mich finanztechnisch und gewerberechtlich totales Neuland.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Muss ich diesbezüglich ein Gewerbe anmelden?
  2. Muss man dies der WKO bekanntgeben bzw. dort Beiträge entrichten?
  3. Muss ich diese selbstständige Tätigkeit dem Finanzamt irgendwie mitteilen? Sofern ja innerhalb welcher Frist?
  4. Gibt es dafür irgenwelche Formblätter?
  5. Betreffend Kleinstunternehmen und Umsatzsteuerbefreiung habe ich versucht mich einzulesen (Grenze bis € 30.000.-- und keine Vorsteuerabzugsberechtigung, Rechnungslegung usw.) Geht es bei diesen 30.000.-- nur um die Einnahmen aus meiner Selbstständigkeit oder wird diesbezüglich mein Gehalt auch irgendwie miteingerechtnet?
  6. Bin ich zusätzlich sozialversicherungspflichtig? Sofern ja, wem muss ich dies wann bekanntgeben?
  7. Welche Obergrenze/n pro Jahr sollte ich beachten, damit sich diese selbstständige Tätigkeit sozialrechtlich und auch steuerrechtlich für mich lohnt?

Ich bin für jede Information wirklich sehr dankbar. Mitunter findet sich ja sogar ein Steuerberater/in aus dem Bezirk Kirchdorf/Kr. oder Steyr-Land welcher Interesse hat mich in Zukunft zu betreuen.

Einstweilen herzlichen Dank für Eure Bemühungen und Infos

Walter Zeitlinger

Ps.: Infos erhalte ich auch gerne: walterzeitlinger@aon.at

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 08.04.2011 12:48
 


THEMA:  Privatangestellter in Vollzeit und zusätzlich Kleinstunternehmer im Bereich Erwachsenenbildung

Ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, hängt von der Art der Tätigkeit ab, die Sie mit Ihrer neuen Ausbildung ausüben werden.Fragen Sie am besten die WKO!

3.Innerhalb von einem Monat

4.ja, einen Fragebogen

5.das Gehalt wird nicht mitgerechnet

6.ja, u.U. bei der SVA

7.bis 4.488,-- jährlich fällt nur Einkommensteuer an: ca ein Drittel des Zusatzeinkommens.

Darüber zusätzlich fast 27% Sozialversicherung.

Sie können aber auch Ausgaben geltend machen.

 

Wir würden Sie auch betreuen.Sie kommen sicher einmal im Jahr nach Wien.

www.steuerberatung-weiss.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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