Ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, hängt von der Art der Tätigkeit ab, die Sie mit Ihrer neuen Ausbildung ausüben werden.Fragen Sie am besten die WKO!
3.Innerhalb von einem Monat
4.ja, einen Fragebogen
5.das Gehalt wird nicht mitgerechnet
6.ja, u.U. bei der SVA
7.bis 4.488,-- jährlich fällt nur Einkommensteuer an: ca ein Drittel des Zusatzeinkommens.
Darüber zusätzlich fast 27% Sozialversicherung.
Sie können aber auch Ausgaben geltend machen.
Wir würden Sie auch betreuen.Sie kommen sicher einmal im Jahr nach Wien.
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