Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Thomas am 03.04.2011 15:06
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung oder EK-Steuererklärung?

Zunächst einmal ein großes Danke an die Betreiber dieses Forums – eine ganz tolle Idee, und wie man am regen Betrieb sieht wird das Angebot auch von vielen in Anspruch genommen. Leider konnte ich auf den letzten 10 Seiten keinen mir ähnlich gelagerten Fall finden – meine Situation ist folgende:

Ich war 2010 wissenschaftlicher Mitarbeiter (Arbeitsvertrag) an einer Universität und zugleich externer Lektor (freier Dienstvertrag) an einer anderen Universität. Beide Universitäten haben Lohnzettel ans FA übermittelt und eine AV würde hier meines Wissens ausreichen.

Allerdings habe ich zusätzlich für eine einmalige Tätigkeit als Referent (Werkvertrag) ein Pauschalhonorar zzg.l Fahrtspesen von ca. 1000€ erhalten.

Frage 1: Kann ich dieses Honorar ebenfalls im Rahmen der AV deklarieren oder ist eine EK-Steuererklärung notwendig?

Frage 2: Wenn ich vom Pauschalhonorar zzgl. Fahrtspesen das amtliche Kilometergeld (2x350km), Hotelkosten, Tages- und Nächtigungspauschale abziehe, liege ich unter 730€. Kann in diesem Fall die Meldung entfallen?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 04.04.2011 14:17
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung oder EK-Steuererklärung?

2.)In diesem Fall können oder müssen Sie sogar- da 2 Dientverhältnisse - eine Arbeitnehmerveranlagung machen.

Verfasst von: Thomas am 04.04.2011 15:08
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung oder EK-Steuererklärung?

Dankeschön Fr. Mag. Weiß;

die Frage die sich mir noch stellt ist: Unter welchem Punkt gebe ich bei der AV das Werkvertrags-Honorar an, dass ich von einer 3. Stelle (neben den beiden DV) bezogen habe? (Ich finde auf finanz-online keinen dementsprechenden Menüpunkt).

(1) Geht das im Rahmen der AV oder ist eine andere Erklärung notwendig, und 

(2) wie ist die 730€ Grenze zu verstehen? Muss ich das Honorar melden, sobald es über 730€ liegt, oder kann ich darauf verzichten, wenn es zwar über 730€, aber abzüglich KM-Geld, Spesen etc. unter 730€ liegt?

Danke & lg,

Th

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 04.04.2011 16:48
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung oder EK-Steuererklärung?

Wenn Sie ein freies Dienstverhältnis haben, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung erstellen. Die 730 € beziehen sich auf Einkünfte neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften. In Ihrem Fall bilden die Einkünfte aus dem freien Dienstvertrag und das einmalige Honorar gemeinsam Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und sind in der Einkommensteuererklärung sowie der Beilage E-1a anzuführen. Die Spesen sowie das Kilometergeld können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

Verfasst von: Thomas am 04.04.2011 23:00
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung oder EK-Steuererklärung?

Danke, damit sind meine Fragen vorerst geklärt. Auch Ihnen herzlichen Dank!

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.15 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.