Als Grafikerin braucht sie einen Gewerbeschein -> Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer. Sie sollte zur Neugründerberatung gehen. Das ist auch wichtig, weil sie wahrscheinlich unter das Neugründungsförderungsgesetz fällt und dann bei der Gewerbeanmeldung keine Gebühren zahlen muss.
Gründer-Service Steiermark Körblergasse 111-113 A-8021 Graz
WK-Beitrag fällt an, je nach Fachgruppe unterschiedlich.
Steuern: etwa 40% von den Einkünften (Einnahmen abzgl etwaige Sozialversicherungsbeiträge)
Sozialversicherung: grundsätzlich Pflichtversicherung, Beiträge etwa EUR 1.800 p.a., aber Möglichkeit zur Ausnahme von der Pflichtversicherung, wenn 1. Einkünfte unter EUR 4.488,24 und 2. Umsatz unter EUR 30.000,00 und 3. in den letzten 60 Monaten max 12 Monate GSVG-Pflichtversicherung
In dem Fall würd nur die Unfallversicherung von etwa EUR 100 anfallen. Hängt also von der Höhe der Ausgaben ab, ob die so hoch sind, dass man mit den Einnahmen unter 4.488,24 kommt.
Bei einem Gehalt von EUR 4.000,00 müsst man schaun, ob die Höchstbeitragsgrundlage von 58.800 im Jahr überschritten wird. Dann kann ein Antrag auf Differenzvorschreibung gestellt werden. |