Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Andreas am 04.04.2011 16:27
 


THEMA:  Unselbständiges Einkommen und selbständiges Einkommen

Nachdem ich bisher von den Ämtern keine befriedigende Antwort erhielt, versuche ich es in diesem Forum:

Meine Frau hat ein monatliches, unselbständiges Einkommen als Angestellte von brutto EUR 3.000,-- (plus 13., 14., und erfolgsabhängiges 15 - jeweils ein Brutto Gehalt). Auf selbständiger Basis möchte Sie zukünftig Einkünfte erzielen, die sich monatlich auf rund EUR 700,-- belaufen (rund EUR 7.000,-- p.a.), auf Werkvertragsbasis als Grafikerin. Ort Dienstgeber Steiermark, Ort Leistungserbringung Werkvertrag Burgenland. Mit welcher Steuerlast ist für das Einkommen aus Werkvertrag zu rechnen (SV, ESt,...) Werden die bereits abgeführten Beträge aus unselbständiger Tätigkeit angerechnet? Wie verhält sich die Situation bei einer Erhöhung des Gehaltes auf brutto EUR 4.000,-- monatlich? Ich bedanke mich vorab für die Auskünfte.

Verfasst von: andreasdf am 04.04.2011 17:28
 


THEMA:  Unselbständiges Einkommen und selbständiges Einkommen

Als Grafikerin braucht sie einen Gewerbeschein -> Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer. Sie sollte zur Neugründerberatung gehen. Das ist auch wichtig, weil sie wahrscheinlich unter das Neugründungsförderungsgesetz fällt und dann bei der Gewerbeanmeldung keine Gebühren zahlen muss.

Gründer-Service Steiermark
Körblergasse 111-113
A-8021 Graz

WK-Beitrag fällt an, je nach Fachgruppe unterschiedlich.

Steuern: etwa 40% von den Einkünften (Einnahmen abzgl etwaige Sozialversicherungsbeiträge)

Sozialversicherung: grundsätzlich Pflichtversicherung, Beiträge etwa EUR 1.800 p.a., aber Möglichkeit zur Ausnahme von der Pflichtversicherung, wenn
1. Einkünfte unter EUR 4.488,24 und
2. Umsatz unter EUR 30.000,00 und
3. in den letzten 60 Monaten max 12 Monate GSVG-Pflichtversicherung

In dem Fall würd nur die Unfallversicherung von etwa EUR 100 anfallen. Hängt also von der Höhe der Ausgaben ab, ob die so hoch sind, dass man mit den Einnahmen unter 4.488,24 kommt.

Bei einem Gehalt von EUR 4.000,00 müsst man schaun, ob die Höchstbeitragsgrundlage von 58.800 im Jahr überschritten wird. Dann kann ein Antrag auf Differenzvorschreibung gestellt werden.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.15 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.