Im Forum findet man sehr häufig Fragen zur 'neuen Selbständigen-Tätigkeit'. Oftmals begegnet man dabei den Versuch, eine Tätigkeit, die eigentlich ein echtes Dienstverhältnis darstellt diese im Rahmen einer 'Neuen Selbständigkeit' mit entsprechenden Werkverträgen abzuwickeln, obwohl dazu regulär jedenfalls ein Gewerbeschein erforderlich wäre, wenn es sich nicht um eine einmalige Tätigkeit oder um eine Tätigkeit, die typischer Weise eine 'Neue Selbständigentätigkeit' ohne dem Erfordernis Gewerbeschein (z.B. selbst.Programmierer) darstellt, handelt.
Meine Frage: Ist der Umstand des eigentlich fehlenden Gewerbescheins bei z.B. eher nur geringen derartigen Einkünften in in der Praxis überhaupt von Bedeutung oder greift diesen Umstand das Finanzamt oder die SV gew. Wirtschaft durc h z.B: Meldepflichten ev. an die Gewerbebehörde auf?Oder wird von Finanzamt-oder Krankenkassenprüfern dieser Werkvertag im Hinblick auf Vorliegen eines Dienstverhältnisses untersucht? |