Einkommenssteuererklärung oder Arbietnehmerveranlagung
Ich bin Angestellte und betreibe nebenbei noch ein Kleinstunternehmen welches ist Juli letzten Jahres eröffnet habe.
Das Finanzamt hat mir gesagt, dass ich weiter die Arbeitnehmerveranlagung machen kann solange ich unter 730,- Euro Gewinn bleibe.
Aufgrund von Anschaffungen komme ich auf einen Verlust aus selbstständiger Tätigkeit von ca. 2000,- Euro.
Wo und wie trage ich die ein oder wie kann ich den Verlust auf 2011 übertragen?
Bleibt es da bei der Arbeitnehmerveranlagnung?
Ich bitte um Hilfe. Danke |