Hallo,
Ich habe für meine Arbeitnehmerveranlagung 2010 jetzt ein Ersuchen um Ergänzung erhalten.
Es werden aber jetzt wieder Unterlagen auch aus dem Jahr 2009 verlangt, 2009 wurden diese Unterlagen aber schon einmal von mir
nachgereicht und es gibt einen gültigen Bescheid für 2009, Das würde doch heißen das 2009 erledigt ist, oder ?
Ist es zulässig jetzt im Zuge von 2010 nocheinmal das Jahr 2009 aufzurollen ?
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