Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Jürgen am 09.04.2011 16:14
 


THEMA:  Feier Dienstnehmer - was kommt in die Honorarnote

Hallo,

ich bin seit März 2011 als Freier Dienstnehmer angestellt.

1) Nur ist mir bei der Legung der Honorarnote nicht klar, wie ich den Brutto-Betrag aufschlüsseln soll.

2) Wie muss ich die ASVG in die Honorarnote schreiben?

3) muss ich die MWSt. anführen?

4) Wie verrechne ich Taggelder gegenüber meinem Dienstgeber bei Aussendienst bzw. wie hole ich mir diese am Ende des Jahres wieder zurück? Ich weiß nicht, wie ich diese in die HN nehmen soll, da diese ja nicht zum Versicherungsbetrag zugezogen wird (Auskunft NöGKK)

 

Danke und Gruß, Jürgen

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.04.2011 21:52
 


THEMA:  Feier Dienstnehmer - was kommt in die Honorarnote

Sie können die Honorarnote brutto legen.

Ihr Dienstgeber überweist Ihnen dann abzüglich Sozialversicherung.

Ob Sie UST anführen hängt davon ab, ob Ihr Jahresumsatz über 30.000,-- liegen wird oder Sie zur Ust optieren.Wenn beides nciht zutrifft,dann führen Sie keine UST an.

Ich würde eine eigene Zeile für die Taggelder auf der Honorarnote einfügen.In der Steuererklärung setzen Sie diese wieder ab.

www.steuerberatung-weiss.at

Kostenlose Erstberatung

Verfasst von: Daniel am 12.04.2011 10:06
 


THEMA:  Feier Dienstnehmer - was kommt in die Honorarnote

Der Punkt mit der Ust. würde mich auch noch genauer interessieren.

Ich bin als Freier Dienstnehmer bei einem Verein in Wien tätig. Wenn ich nun mehr als 30.000 Euro als FDN + sonstige Honorare umsetze, muss ich dann meinem Arbeitgeber Ust. verrechnen?

Auf welchen Betrag? Ich schreibe eigentlich keine Honorarnote, sondern bekomme meinen Gehaltszettel, wo sich das Gehalt aus meinen SV-Beträgen zusammensetzt + SV DG, BV, und DB?

Danke, Daniel

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.210 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.