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Verfasst von: Bernd am 09.04.2011 19:18
 


THEMA:  Unselbständiges Dienstverhältnis + Werkvertrag / Krankenversicherungsselbstbehalt / Arztkosten

Hallo,

1. Meine Frau arbeitet als Angestellte bei Firma1 und hat einen Werkvertrag (unter Geringfügigkeitsgrenze -- 4.290,--) bei Firma2. Muss statt der normalen Arbeitnehmerveranlagung eine Einkommenssteuererklärung gemacht werden?

Wenn nein, wie kann dies in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.

2. Kann man Krankenversicherungsselbstbehalte geltend machen?

3. Ab welcher Jahressumme kann man Arztkosten (Kieferorthopädie, Wahlärzte) geltend machen?

Vielen Dank,

mit freundlichen Grüßen

Bernd

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.04.2011 21:54
 


THEMA:  Unselbständiges Dienstverhältnis + Werkvertrag / Krankenversicherungsselbstbehalt / Arztkosten

1 ja, wenn Sie im Jahr mehr als 730,-- aus dem Werkvertrag verdient.

2 ja als außergewöhnliche Belastung

3 führen Sie einfach alle in der Steuererklärung an, das FA führt die Berechnung durch.

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