Hallo,
1. Meine Frau arbeitet als Angestellte bei Firma1 und hat einen Werkvertrag (unter Geringfügigkeitsgrenze -- 4.290,--) bei Firma2. Muss statt der normalen Arbeitnehmerveranlagung eine Einkommenssteuererklärung gemacht werden?
Wenn nein, wie kann dies in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.
2. Kann man Krankenversicherungsselbstbehalte geltend machen?
3. Ab welcher Jahressumme kann man Arztkosten (Kieferorthopädie, Wahlärzte) geltend machen?
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Bernd |