Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Thomas am 11.04.2011 14:41
 


THEMA:  Dienstverhältnis + Selbstständig

Ich bin in einem normalen Angestelltenverhältnis, und werde (bzw.habe auch schon) z.b in diesem Jahr einige Honorarnoten an verschiedene Firmen zusätzlich stellen. Im Ausmaß von ca. 15.000€ ... leider habe ich keine Ahnung ob ich da etwas angeben, anmelden etc. muss oder wie das generell steuertechnisch etc. funktioniert. Daher würde ich disbezüglich ein Erstgespräch und dann so wie ich denke eine weitere Betreuung benötigen oder ist dies in diesem ausmaß noch nicht notwendig?

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 11.04.2011 14:54
 


THEMA:  Dienstverhältnis + Selbstständig

Sehr geehrter Thomas!

Wenn Sie neben Ihrer unselbständigen Tätigkeit Einkünfte bis 730 Euro haben, müssen Sie nichts tun. Da Sie vorhaben, höhere Honorare zu stellen, werden Sie eine Einkommensteuererklärung erstellen müssen und dem Finanzamt die Aufnahme Ihre betriebliche Tätigkeit mitteilen (Formular Verf24). Weiters stellt sich die Frage, welche Tätigkeit Sie ausüben - ob Sie z.B. einen Gewerbeschein benötigen. Wenn Sie einen Gewinn von über 4.488 Euro erwarten, werden auch SV-Beiträge vorgeschrieben und Sie sollten sich auch bei der SVA melden.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

 

Verfasst von: Renate am 11.04.2011 16:07
 


THEMA:  Dienstverhältnis + Selbstständig

Ich biete Ihnen gerne ein kostenloses Erstgespräch an. Bitte vereinbaren Sie unter Tel. 0681-10209429 einen Termin.

Verfasst von: Stefan/Tirol am 13.04.2011 16:19
 


THEMA:  Dienstverhältnis + Selbstständig

Sehr geehrte Steuerberater!

Ich habe in etwa die gleiche Frage:

Ich möchte mich demnächst nebenberuflich selbständig machen, ich rechne mit einem Umsatz unter den 30.000€, also würde ja dann für mich die Kleinunternehmerregelung gelten, richtig?

Ist es richtig dass ich unter einem Gewinn von etwa 4500€ und unter einem Umsatz von ca 30.000€ auch nicht verpflichtet bin an die gewerbliche SVA Gebühren zu entrichten?

Zahlt dann mein jetziger Arbeitgeber meine Sozialversicherung?

Werden meine Einnahmen aus dem bestehenden Dienstverhältnis und der Selbständigkeit zusammengezählt, sodass ich dadurch schneller auf 30.000€ komme oder hat das miteinander nichts zu tun?

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan

Verfasst von: neome am 13.04.2011 16:49
 


THEMA:  Dienstverhältnis + Selbstständig

Ja unter 30.000,- Umsatz bist du Kleinunternehmer und kannst dich entscheiden ob du USt/VSt verrechnest oder nicht. Wenn du in einem Arbeitsverhältnis versichert bist, dann zahlt dein Arbeitgeber weiter normal die Sozialversicherung. Unselbstständigkeit geht vor. So lange du unter 30.000,- Umsatz und unter der Geringfügigkeitsgrenze mit dem Gewinn kannst du dich von der Sozialversicherung der gewerbl. befreien lassen. Du zahlst dann nur ca. 98,- Unfallversicherung pro Jahr. Wenn du über diesen Grenzen bist.......USt/VSt......und du kannst für die gewerbl. Wirtschaft eine Differenzvorschreibung beantragen....genauere Informationen kannst auf WKO oder bei der Sozialversicherung selbst nachlesen.

Ja deine Einnahmen werden zusammengezählt, das heißt für dein Dienstverhältnis führt die Abgaben der Arbeitgeber ab, du musst aber wissen, dass dein Gewinn aus der Selbstständigkeit zu ziemlich hoher Einkommenssteuer führen kann.

Wenn du zb als Unselbstständiger netto 30.000,- im Jahr verdienst kannst du rechnen, dass DU von deinem Gewinn ab dem 1. Euro ca. 35-40% an Einkommenssteuer zahlen musst.

Am Besten den Steuerberater fragen oder "Mehrfachversicherung"  oder ähnliches googlest.

 

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.210 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.