Ja unter 30.000,- Umsatz bist du Kleinunternehmer und kannst dich entscheiden ob du USt/VSt verrechnest oder nicht. Wenn du in einem Arbeitsverhältnis versichert bist, dann zahlt dein Arbeitgeber weiter normal die Sozialversicherung. Unselbstständigkeit geht vor. So lange du unter 30.000,- Umsatz und unter der Geringfügigkeitsgrenze mit dem Gewinn kannst du dich von der Sozialversicherung der gewerbl. befreien lassen. Du zahlst dann nur ca. 98,- Unfallversicherung pro Jahr. Wenn du über diesen Grenzen bist.......USt/VSt......und du kannst für die gewerbl. Wirtschaft eine Differenzvorschreibung beantragen....genauere Informationen kannst auf WKO oder bei der Sozialversicherung selbst nachlesen.
Ja deine Einnahmen werden zusammengezählt, das heißt für dein Dienstverhältnis führt die Abgaben der Arbeitgeber ab, du musst aber wissen, dass dein Gewinn aus der Selbstständigkeit zu ziemlich hoher Einkommenssteuer führen kann.
Wenn du zb als Unselbstständiger netto 30.000,- im Jahr verdienst kannst du rechnen, dass DU von deinem Gewinn ab dem 1. Euro ca. 35-40% an Einkommenssteuer zahlen musst.
Am Besten den Steuerberater fragen oder "Mehrfachversicherung" oder ähnliches googlest.
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