ich hätte gerne gewußt ob die Ablöse für ein Kleingartenhaus, die Einschreibgebühr in den Verein und/oder die jährliche Pacht in der Einkommenssteuererklärung abzusetzen ist.
herzlichen Dank, Silly
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
12.04.2011 15:16