Liebe Forumsmitglieder,
ich bin als Kleinunternehmerin im Pressefotografengewerbe selbstständig gemeldet. Nach einer Publikation wird von mir verlangt, auf die Rechnung folgende Klausel zu notieren: "Für eine Versteuerung meines Honorars nach dem EStG., bzw. einer Versicherungsmeldung nach dem GSVG (Tätigkeit als „neuer Selbstständiger ohne Gewerbeschein“ gem. § 2/1/4 GSVG), bin ich selbst verantwortlich." - dabei will die Zeitung wohl sicherstellen, dass ich keinen Anspruch auf Sozialversicherung geltend mache, was mich allerdings etwas wundert, da ich als Selbstständige klar für meine eigene Versicherung verantwortlich bin. Scheinbar liegt hier ein Missverständnis vor, da die Zeitung davon ausgeht, dass ich "Neue Selbstständige ohne Gewerbeschein" bin, was aber nicht der Fall ist. Normalerweise notiere ich auf den Rechnungen lediglich, dass ich gemäß § 6 (1) Z 27 UStG 1994 (Kleinunternehmer) steuerfrei bin, was sich allerdings auf die Umsatzsteuer bezieht, in keinster Weise auf die Sozialversicherung. Kann mir jemand sagen, ob die von der Zeitung vorgeschlagene Klausel notwendig ist und wenn ja, wie diese in meinem Fall lauten sollte?
Vielen Dank für die Hilfe,
Zara |