Erstens einmal vielen Dank für die kompetente Antwort auf meine letzte Frage. Ich erlaube mir noch eine Frage zu posten, auf die ich im Internet keine Antwort gefunden habe.
Ich bin Student (zuhause noch mitversichert) arbeite (bislang ausschließlich) auf Werkvertrag (würde max. 6000€ diesem Jahr verdienen, somit unter der 6453,36€ für Pflichtversicherung bei reinem Werkvertrag) und habe nun ein konkretes Ferialpraktikumsangebot (Dienstvertrag). Sofern ich letzteres annehme, würde die Pflichtversicherungsgrenze auf 4488,24€ sinken.
Wieviel Prozent macht die Pflichtversicherung aus? Bzw. was bildet die Berechnungsgrundlage (mein Gewinn oder Bruttoverdienst im Jahr)?
Ich habe gelesen, dass ich bei Pflichtversicherung dann einen Prozentsatz bei Arztbesuchen selber zahlen müsste. Gibt es sonstige Nachteile?
Vielen Dank und beste Grüße
Johann |