Sehr geehrter Herr Sandler,
in der Regel ist es so, dass jener Staat das Besteuerungsrecht hat in dem das Schiffahrtsunternehmen ansässig ist. Um sicherzugehen müsste man sich das jeweils anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen ansehen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Janusch |